- 17.10.2005, 08:29:20
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Kinderrechte-Netzwerk: Neues Staatsbürgerschaftsgesetz fatal für Kinder und Jugendliche
Sieben Beispiele zeigen praktische Auswirkungen der geplanten Änderungen
Wien (OTS) - "Das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der
vorrangig zu berücksichtigen ist. Dazu ist Österreich seit der
Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention vor 13 Jahren
verpflichtet. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung für ein
neues Staatsbürgerschaftsgesetz kennt jedoch kein "Wohl des Kindes",
sondern bringt für Kinder und Jugendliche in Österreich massive
Verschlechterungen." lautet die Kritik der "National Coalition -
Netzwerk Kinderrechte", einem österreichweiten Zusammenschluss von
Kinderrechtsorganisationen im Nichtregierungsbereich. In einer
detaillierten Stellungnahme des Netzwerkes mit sieben konkreten
Beispielen (vollständig abrufbar unter www.kinderhabenrechte.at)
wurden die geplanten Änderungen dahingehend beurteilt, inwieweit sie
die Rechte von Kindern berühren und welche praktischen Auswirkungen
sie auf junge Menschen haben. "Bei allen Maßnahmen, die Kinder
betreffen, also auch beim vorliegenden Gesetzesentwurf, ist der Staat
Österreich zu einer kindsensiblen, differenzierenden, auf die
Bedürfnisse junger Menschen besonders zugeschnittenen
Herangehensweise verpflichtet. Davon kann bei den geplanten
Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes keine Rede sein. Außerdem
kann nach unserer Auffassung Integration nur als zweiseitiger Prozess
verstanden werden, wobei die Staatsbürgerschaft diesen Prozess
begleiten und unterstützen soll." so die Mitgliedsorganisationen des
Netzwerkes ablehnend.
Jedes Beispiel veranschaulicht einen Problembereich der geplanten
Änderungen: Drastische Einschränkung bei der vorzeitigen Einbürgerung
von Minderjährigen; Schulerfolg als Kriterium für Staatsbürgerschaft;
Straffälligkeit; Lebensunterhalt muss hinreichend gesichert sein;
Unterbrechung des Aufenthalts; Versäumnisse der Eltern.
Beispiel III: X kommt im Alter von 8 Jahren im Rahmen des
Familiennachzugs nach Österreich. Sein Vater ist zu diesem Zeitpunkt
bereits seit 5 Jahren als Hilfsarbeiter am Bau beschäftigt, für die
Staatsbürgerschaft fehlte ihm bisher das notwendige Geld. Nun möchte
er, noch bevor der Sohn volljährig wird, die Staatsbürgerschaft für
die gesamte Familie beantragen.
Bisher: Da der Vater die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, wird
allen Familienangehörigen die Staatsbürgerschaft übertragen.
Künftig: Da der Vater vor zwei Jahren Notstandshilfe bezogen hat,
wird der Antrag abgelehnt. Der Sohn wird in der Folge von seinem
Heimatland zum Präsenzdienst eingezogen.
Beispiel V: A ist im Alter von 13 Jahren nach Österreich gekommen.
Nachdem er die Matura erfolgreich bestanden hat, beginnt er ein
Studium, das dritte Studienjahr verbringt er in London. Nach
Beendigung des Studiums findet er sofort eine Arbeitsstelle und
beantragt sogleich die österreichische Staatsbürgerschaft.
Bisher: Kein Hindernis steht der Erteilung der Staatsbürgerschaft im
Wege.
Künftig: Aufgrund der Unterbrechung des Aufenthalts vor zwei
Jahren beginnt die Wartezeit neu zu laufen. A muss nun mindestens
weitere 8 Jahre warten.
Auf www.kinderhabenrechte.at findet sich die vollständige
Stellungnahme mit sieben praktischen Beispielen.
Mitgliedsorganisationen der National Coalition sind die
Österreichische Bundesjugendvertretung, die Österreichische
Kinderfreunde / Rote Falken, das Ludwig Boltzmann Institut für
Menschenrechte, das Kinderbüro Graz, SOS Kinderdorf Österreich, die
Katholische Jungschar Österreichs, das Österreichisches Komitee für
UNICEF, alle Kinder und Jugendanwaltschaften der Länder, Pro
Juventute, Akzente Salzburg, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Osterreich, das Kuratorium Kinderstimme und die Asylkoordination
Österreich.
Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Katholische Jungschar Österreichs
mailto:[email protected]
Mobil: 0676/88011-1000
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