• 14.10.2005, 10:03:59
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  • OTS0069 OTW0069

Abfallzerkleinerungsanlagen sind nicht zulässig

LR Egger: Nachteile überwiegen

Bregenz (VLK) - Die Entsorgung von Bioabfällen über das Kanalnetz
ist in Vorarlberg auch bei Verwendung von Abfallzerkleinerungsanlagen
nicht erlaubt, informiert Abfallwirtschaftsreferent Landesrat Dieter
Egger. Es dürfen keinerlei Abfälle in das Kanalnetz eingebracht
werden. In einer Aussendung an die Gemeinden, Bauämter und die
Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer wird die
rechtliche Situation in Erinnerung gerufen.

Hersteller von Abfallzerkleinerungsanlagen bieten immer wieder
ihre Systeme Gastronomiebetrieben und auch privaten Haushalten an.
Mit Hilfe der Abfallzerkleinerer sollen anfallende Küchenabfälle über
das Kanalnetz entsorgt werden. "Leider wissen viele nicht", so
Landesrat Egger, "dass dies aufgrund des Vorarlberger Kanalgesetzes
verboten und zudem fachlich gesehen ein Unfug ist." Für den Betrieb
einer Abfallzerkleinerungsanlage wäre zudem eine abfallrechtliche
Genehmigung erforderlich.

Die Kläranlagenkapazität im Lande ist weder auf eine punktuelle
noch auf eine flächendeckende Einleitung biogener Abfälle aus
Haushalten und Gastronomie ausgelegt. Neben der mangelnden
Wirtschaftlichkeit brächte die Einleitung biogener Abfälle in die
Kanalisation auch andere massive Nachteile mit sich. So würden
bedingt durch die Vergärung verstärkt Geruchsbelästigungen,
kostenintensive Korrosionsschäden am Leitungsnetz, erhöhte
Verstopfungsgefahr sowie verstärktes Aufkommen von Ratten auftreten.

Insgesamt überwiegen die Nachteile die vermeintlichen Vorteile
deutlich. Der Einsatz derartiger Anlagen ist nicht nur illegal,
sondern abwassertechnisch und abfallwirtschaftlich kurzsichtig, so
Egger abschließend.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20141
   Fax: 05574/511-20190
   Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
   mailto:presse@vorarlberg.at
   http://www.vorarlberg.at/presse

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