Schwerpunkte: Patienten-Entschädigungsfonds und Datenschutz
St. Pölten (NLK) - Der NÖ Patienten-Entschädigungsfonds, der
Datenschutz im Gesundheitssystem und die Patientenverfügung sind die
neuesten Beiträge auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft
www.patientenanwalt.com.
Aus dem Tätigkeitsbericht 2004 des NÖ
Patienten-Entschädigungsfonds geht hervor, dass es mehr Fälle von
Wiedergutmachungen und höhere Auszahlungen gibt. Dieser Fonds wurde
als Ergänzung des Schadenersatzrechtes eingerichtet. Die
Vermögensmasse kommt dabei für Schäden auf, die durch Untersuchungen,
Behandlungen oder unterlassene Handlungen in Krankenanstalten
entstehen. Die finanziellen Mittel bekommt der Fonds von den
Patienten selbst. 73 Cent pro Aufenthaltstag im Spital werden mit dem
Kostenbeitrag eingehoben. In 46 Fällen wurde in Niederösterreich den
Betroffenen im Jahr 2004 eine Wiedergutmachung zugesprochen.
Prim. Univ.Prof. Dr. Walter Hruby, Vorstand des Institutes für
Röntgendiagnostik im Donauspital des Sozialmedizinischen Zentrums
Ost, beschäftigt sich in seinem Artikel mit dem Datenschutz im
Gesundheitssystem. So haben die elektronische Vernetzung im
Gesundheitswesen und der rasche Transfer von medizinischen Daten bei
Patienten und Angehörigen zu einer gewissen Verunsicherung geführt.
Die rechtliche Situation ist in Österreich jedoch eindeutig durch das
Datenschutzgesetz aus dem Jahr 2000 geregelt. Dadurch ist
sichergestellt, dass elektronisch gespeicherte und übertragene
persönliche Daten und Informationen über den Gesundheitszustand der
Patienten nur jenen Personen zur Verfügung stehen, die auch dazu
berechtigt sind.
Dr. Christoph Reisner, Vizepräsident der Ärztekammer für
Niederösterreich, geht in seinem Beitrag auf das Thema "Wahlärzte -
die patientennahe Ergänzung zum bestehenden Kassensystem" ein. In den
letzten Jahren ist die Zahl der Wahlärzte österreichweit deutlich
gestiegen. Dabei erfolgt die Verrechnung direkt zwischen Arzt und
Patient. Die zahlreichen Ausnahmen, Unregelmäßigkeiten bei der
Rückerstattung und die unterschiedlichen Situationen in den
Bundesländern machen die Situation für Wahlarztpatienten sehr
schwierig.
Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen
über Aktivitäten und Ereignisse in der Patientenanwaltschaft sowie
Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot
durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft,
Literaturtipps und wichtige Links für Patienten.
Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon
02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.
Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12174
http://www.noe.gv.at/nlk
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