- 27.09.2005, 11:26:29
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Richtlinien-Vorschlag zu Data retention für IT- und Telekomwirtschaft "trojanisches Pferd"
FV Telekom-Obmann Singer zur Vorratsdatenspeicherung: "Einbeziehung des EU-Parlaments Teilerfolg" - Inhaltlich aber nach wie vor "enormer Änderungsbedarf"
Wien (PWK717) - Der Fachverband der Telekom- und
Rundfunkunternehmungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
begrüßt, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung ("Data retention")
nun unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments, also im Rahmen
der ersten Säule des Gemeinschaftsrechts, umgesetzt werden soll.
Fachverbandsobmann Günther Singer bezeichnet das immerhin als
"Teilerfolg".
Inhaltlich weise der vorliegende Entwurf der EU-Richtlinie aber
nach wie vor "enormen Änderungsbedarf" auf - etwa beim Thema
Kostenersatz. Zwar habe die Kommission bereits erkannt, dass die
neuen Verpflichtungen nicht zu Lasten der Betreiber des öffentlichen
Kommunikationsnetzes und der Anbieter elektronischer
Kommunikationsdienste gehen können. Aber: "Es gibt nach wie vor keine
eigene Kostenschätzung der Kommission. Keine Behörde traut sich offen
zu sagen, welche Kostenlast den Betreibern auferlegt wird." Singer
fordert jedenfalls den Ersatz der gesamten Kosten, die Telekom- und
IT-Unternehmen durch die Vorratsdatenspeicherung entstehen, durch die
öffentliche Hand. "Den Unternehmen erwächst ja kein Vorteil aus den
zusätzlich gesammelten Daten."
Auch der im Entwurf vorgesehene Umfang der Daten stößt auf wenig
Gegenliebe - Singer dazu: "Nach wie vor ist die Speicherung von
Datenarten vorgesehen, die bei den Betreibern derzeit nicht anfallen
und die daher erst neu generiert werden müssten. Das ist
unverhältnismäßig."
Massive Kritik äußert die österreichische IT- und
Telekomwirtschaft auch am Vorhaben, die Datenarten in einem so
genannten Komitologie-Verfahren im Nachhinein durch einen Ausschuss
aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission zu
erweitern. Fachverbandsobmann Singer: "Der Entwurf entpuppt sich als
‚trojanisches Pferd’, als Mogelpackung, durch die die Zustimmung des
Europäischen Parlaments im offiziellen Rechtssetzungsverfahren
erkauft wird; die unkontrollierte Erweiterung ohne jegliche
Anhörungsrechte Dritter kann später ungeahnte Folgen für die IT- und
Telekomwirtschaft haben." Die Entscheidung, welche Daten gespeichert
werden, müsse den politisch Verantwortlichen vorbehalten bleiben.
Überbordend sei der Entwurf weiters im Bezug auf die
Speicherfristen: Zwar sei es begrüßenswert, dass von völlig
unverhältnismäßigen Plänen für Fristen von bis zu vier Jahren
abgegangen werde. Die allgemeine Speicherverpflichtung von einem Jahr
sei aber vor dem Hintergrund, dass sich der entscheidende Teil der
Behördenanfragen maximal auf drei Monate alte Daten richte, nach wie
vor zu lang. Eine weitere Reduktion würde den praktischen Abläufen
viel eher gerecht werden.
Daneben bleiben allgemeine datenschutzrechtliche Bedenken
aufrecht: "Es muss sichergestellt werden, dass nur staatliche
Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung auf richterlichen Befehl
Zugang zu den Daten erlangen können. Stellt man jetzt nicht sicher,
dass die Ergebnisse der Datenspeicherung nur in engen Grenzen
verwertet werden dürfen, leidet das Vertrauen der Bürger in neue
Technologien", befürchtet Singer. (JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen Mag. Rene Tritscher Tel.: (++43) 0590 900-3173 Fax: (++43) 0590 900-228 mailto:telekom@wko.at http://wko.at/telekom
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