- 19.09.2005, 10:57:41
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ÖAMTC: Ab Oktober verbesserter Fußgängerschutz für Neuwagen Pflicht
Club fordert Ausweitung des Gesetzes auf Fahrzeuge mit bis zu 3.500 Kilo
Wien (OTS) - Mit 1. Oktober 2005 wird eine neue EU-Richtlinie
umgesetzt, die dem Fußgängerschutz dient. Die Frontpartie von
Fahrzeugen der Klasse M1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger
als 2.500 Kilo darf nicht mit sogenannten "Kuhfängern"
(Frontschutzbügeln) ausgestattet sein. Ab Oktober bekommen neu
entwickelte Pkw-Modelle nur dann eine Typzulassung, wenn ihre Front
so "weich" gestaltet ist, dass im Falle eines Zusammenpralls das
Verletzungsrisiko bei Kindern und Erwachsenen reduziert wird. Ab 2010
werden die gesetzlichen Anforderungen dann nochmals verschärft. "Der
ÖAMTC hat diese neue Regelung als unzureichend kritisiert und sich
dafür eingesetzt, dass dieses Verbot auf Fahrzeuge der Klasse M1 mit
einer Gesamtmasse bis zu 3.500 Kilo ausgeweitet wird und ist damit im
EU-Parlament durchgekommen", sagt ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang. Bis
diese Regelung aber in Österreich umgesetzt wird, kann es noch einige
Monate dauern.
"Eine aktuell durchgeführte Untersuchung der Automobilclubs zeigt
außerdem, dass die meisten Neuwagen noch meilenweit von der
EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz entfernt sind", so Lang. Bei 100
Automodellen wurde die Fußgängersicherheit nach der neuen Methode
geprüft. Die Bilanz ist wenig erfreulich: Mehr als die Hälfte der
Fahrzeuge (54) erreicht von maximal vier erreichbaren Sternen (36
Punkte) lediglich einen einzigen (1 bis 9 Punkte). Drei Sterne und
damit einen befriedigenden Wert (19 bis 27 Punkte) erreichen nur neun
der getesteten Fahrzeuge. "Die Ergebnisse zeigen, dass es beim
Fußgängerschutz noch viel zu tun gibt", resümiert Lang.
Laut ÖAMTC können Veränderungen an Design und Karosserie viel für den
Fußgängerschutz bewirken. Zum Beispiel Motorhauben aus weicherem
Material, nachgebende Stoßfänger (Bestnoten für Citroen C4, Honda
FR-V, Mercedes Benz A-Klasse, Opel Zafira, Seat Altea, VW Passat),
entschärfte Haubenkanten (gute Ergebnisse für Seat Altea, Opel Tigra,
VW Golf) und aktive Motorhauben. Diese schnellen im hinteren Bereich
bei einem Zusammenstoß nach oben, schaffen damit Knautschzone und
können so die Aufprallkräfte um bis zu 90 Prozent reduzieren.
Nach der EU-Richtlinie gilt diese Vorschrift in der ersten Phase
zunächst für alle ab 1. Oktober neu entwickelten und daher neu
typengenehmigten Modelle. Diese Autos (Gesamtgewicht weniger als
2.500 Kilo) müssen einen so genannten Komponententest bestehen. Bei
diesem schlagen nachgebildete Körperteile eines Menschen mit 40 km/h
auf den Frontbereich des Fahrzeugs auf. Bestimmte Grenzwerte für
Beine und Kopf dürfen beim Aufprall nicht überschritten werden. In
den Jahren 2010, 2013 und 2015 wird die EU-Richtlinie noch einmal
schrittweise erweitert und verschärft.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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