- 15.09.2005, 11:00:17
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Wehsely und Horngacher: Das neue Landessicherheitsgesetz greift
Weniger Belästigungen und 7 Wegweisungen vor Kliniken in 2 Monaten
Wien (OTS) - "Eine erste Bilanz nach zwei Monaten zeigt: Das
Wegweiserecht vor Abtreibungskliniken funktioniert. Das novellierte
Landessicherheitsgesetz bringt eine deutliche Verbesserung für
ungewollt schwangere Frauen, die von ihrem Recht auf
Schwangerschaftsabbruch Gebrauch machen", stellten Frauenstadträtin
Mag.a Sonja Wehsely und der Wiener Landespolizeikommandant Mag.
Roland Horngacher am Donnerstag in einer gemeinsamen Medienkonferenz
fest.
Am 13. Juli 2005 ist das novellierte Wiener
Landessicherheitsgesetz in Kraft getreten, mit dem die Exekutive
ermächtigt wird, radikale AbtreibungsgegnerInnen, die Frauen vor
Kliniken belästigen, wegzuweisen. Die Novellierung geht auf eine
Initiative von Frauenstadträtin Wehsely zurück. Der Wiener Landtag
hat das neue Landes-Sicherheitsgesetzes am 29. April mit den Stimmen
von SPÖ und ÖVP beschlossen. Grüne, FPÖ und BZÖ haben dagegen
gestimmt.****
Insgesamt kam es in den ersten beiden Monaten bereits zu sieben
Wegweisungen durch die Polizei. "Es zeigt sich, dass das Gesetz
wirkt", unterstreicht Wehsely. Auch Roland Horngacher bezeichnet das
Gesetz als "effektiv". Neben den 7 Wegweisungen habe es 11 weitere
Interventionen der Polizei - etwa Ermahnungen - gegeben. Die
SicherheitsbeamtInnen seien zudem angehalten, sich vermehrt im Gebiet
der Kliniken aufzuhalten, auch wenn sie nicht gerufen wurden. "Auch
das zeigt Wirkung", so Horngacher. Und es habe sich zudem klar
gezeigt, dass das Gesetz auch präventiv wirkt: "Allein die gesetzlich
angedrohte Wegweisung hat bewirkt, dass die Belästigung von Frauen
zurückgeht und weniger AbtreibungsgegnerInnen vor den Klinken
herumstehen."
Dass sich dennoch AbtreibungsgegnerInnen vor den Kliniken
aufhalten, ist auf Landesebene nicht zu verhindern. Weggewiesen
können die FanatikerInnen nur werden, wenn sie Frauen konkret
belästigen, ansprechen oder ihnen Gegenstände in die Hände drücken.
Die passive Anwesenheit kann mit dem Landessicherheitsgesetz nicht
verboten werden.
Auch die Geschäftsführerin des Ambulatoriums am Fleischmarkt
Elke Graf und der Leiter des Ambulatoriums Gynmed Christian Fiala
sehen eine deutliche Verbesserung. Erstmals in der Geschichte dieser
Kliniken gebe es einzelne Tage, an denen sich keine FanatikerInnen
vor ihren Kliniken aufhalten. "An Tagen nach einer Wegweisung steht
manchmal niemand vor unserem Tor. Das ist absolut neu und eine große
Erleichterung", berichtet Fiala. Im Sinne der Frauen, die sich
ohnehin in einer sehr schwierigen Situation befinden, sei die
Einrichtung einer Schutzzone im Rahmen eines Bundesgesetzes aber
dringend notwendig. "Auch die bloße Anwesenheit von Frauen und
Männern mit Plastikembryonen in der Hand empfinden viele Frauen als
Psychoterror", ergänzt Elke Graf.
Seit 30 Jahren ist in Österreich die so genannte Fristenregelung
in Kraft, wonach der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei
Monaten straffrei ist. Dass die Grünen im April gegen das neue Gesetz
gestimmt haben, ist für Wehsely "nach wie vor völlig unverständlich".
(Schluss) lac
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