- 13.09.2005, 10:52:33
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ÖAMTC empfiehlt: Beim Gebrauchtwagenkauf "Autovorleben" unbedingt erfragen
Händler darf verschweigen, dass der Gebrauchte zum Beispiel ein Fahrschulauto war
Wien (OTS) - Die ÖAMTC-Experten warnen vor bösen Überraschungen
beim Gebrauchtwagenkauf. "Nur wer die richtigen Fragen stellt,
bekommt alle relevanten Auskünfte", weiß ÖAMTC-Juristin Ursula
Zelenka. So hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Klage eines
Autokäufers abgewiesen, der von seinem Kaufvertrag zurücktreten
wollte. Es hatte sich nachträglich herausgestellt, dass sein
Neuerwerb ein Fahrschulauto gewesen ist. Zudem wurden nach einer -
leider erst nach dem Kauf durchgeführten - Kaufüberprüfung beim ÖAMTC
zahlreiche Mängel am Fahrzeug festgestellt. Dem OGH-Urteil zu Folge
müssen Autohändler dem Käufer nicht von sich aus darüber Auskunft
geben, ob das Kaufobjekt vorher ein Fahrschulauto gewesen ist. "Diese
Tatsache allein ist noch kein Mangel", erklärt Zelenka.
Der OGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass Autohändler nicht
verpflichtet sind, von sich aus alle Umstände, die Einfluss auf die
Kaufentscheidung haben können, zu nennen. Den Händler trifft keine
Aufklärungspflicht, sofern die Abnützung nicht über die
durchschnittliche Beanspruchung gleichwertiger Fahrzeuge hinausgeht.
"Das ist aber noch lange kein Freibrief, um Rostlauben an nichts
ahnende Konsumenten zu verkaufen", so die Juristin. Stellt sich
innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass das Fahrzeug nicht
der Zustandsbewertung beim Kauf entspricht, muss der Händler die
Mängel auf eigene Rechnung beheben. "Bei schweren Mängeln - etwa
einem Motorschaden bereits nach wenigen Kilometern - kann der gesamte
Kauf rückgängig gemacht werden", sagt Zelenka.
Um Schwierigkeiten dieser Art zu vermeiden, gibt die Club-Juristin
Tipps, die vor jedem Gebrauchtwagenkauf unbedingt zu beachten sind:
* Immer den Typenschein kontrollieren. So erhält man wichtige
Informationen über die Vorbesitzer.
* Alles wesentliche vom Händler erfragen, darunter fällt:
Kilometerstand, Unfallfreiheit, Anzahl der Vorbesitzer und besondere
Beanspruchung des Fahrzeuges.
* Dem Händler auch deutlich sagen, was man auf keinen Fall haben
möchte (z.B. Fahrschulfahrzeug, Raucherfahrzeug, Mietfahrzeug etc.).
* Unbedingt vor dem Kauf eine Kaufüberprüfung durchführen lassen
(jeder zweite Gebrauchtwagen wird durch das Aufdecken von Mängeln bei
der ÖAMTC-Kaufüberprüfung billiger).
Wer trotz allem noch Zweifel hat oder einfach auf Nummer Sicher
gehen will, kann sich an die Rechtsberatung des Clubs wenden.
ÖAMTC-Rechtsdienste:
Tel.: +43 (0) 1 71199 - 1530
mailto: [email protected]
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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