- 12.09.2005, 11:44:48
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AK: Regierung schwächt die Post und untergräbt mit dem Postgesetz die Versorgungssicherheit
AK fordert verbindliche Qualitätskriterien auch für Private
Wien (OTS) -
Als gezielte Schwächung der österreichischen Post kritisiert die
AK die Regie-rungspläne für das neue Postgesetz. "Der jetzt
vorgelegte Entwurf gefährdet vor allem für die hunderttausenden
Haushalte im ländlichen Raum die Versorgungssi-cherheit", kritisiert
AK Postexperte Mathias Grandosek. Werde der Post die
Finan-zierungsgrundlage für den Universaldienst entzogen, stehe damit
die flächendek-kende Versorgung mit Postzustellung und Postämtern auf
dem Spiel. Und genau darauf ziele der Entwurf für das Postgesetz ab,
kritisiert Grandosek. Über ein Hin-tertürl soll die vorzeitige
Öffnung des adressierten Werbemarktes für Private er-möglicht werden.
Die Folge: Für Unternehmen eine Möglichkeit für billigere und damit
noch mehr Werbesendungen. Dazu kommt: Private Postunternehmen haben
kaum Auflagen und Qualitätskriterien zu erfüllen - die Zustellung
soll nur mög-lichst billig sein. Schon jetzt häufen sich Klagen von
Konsumenten, dass sie bei der Paketzustellung durch alternative
Paketdienste nach einem gescheiterten Zu-stellversuch unzumutbar weit
bis zum nächsten Abholort fahren müssen. Die AK Konsumentenschützer
fordern daher auch für neue Postdienstleister qualitative Vorgaben:
Es muss Mindestanforderungen für die Dichte der Abholorte geben und
Kriterien für die Mindestqualität, die Private einhalten müssen, etwa
die Zustellfre-quenz, Garantien für die Vertraulichkeit, Datenschutz,
Haftung bei Verlust oder Beschädigung. "Ohne solche
Mindestanforderungen, die Private einhalten müssen, zahlen die Zeche
für die Postpläne der Regierung am Ende die Konsumenten", sagt
Grandosek.
Ein neues Postgesetz muss besonderes Augenmerk auf die
Finanzierbarkeit der flä-chendeckenden Versorgung und den Schutz der
Empfänger von Poststücken legen, for-dert die AK. Im Entwurf des
Ministeriums werden diese wichtigen Anliegen aber nicht umgesetzt.
"Wer hat Zugang zum Haus?", "Wohin wende ich mich, damit im Urlaub
mein Postfach nicht überquillt?" , "Wie kann ich mich gegen
unerwünschte Werbung schützen" - diese Fragen bleiben im Postgesetz
unbeantwortet. Hingegen wird noch eine Strafe von bis zu 30.000 Euro
eingeführt, wenn die Hausbrieffachanlage nicht rechtzeitig zu-gunsten
der privaten Postdienstleister mit einem Schlitz ausgestattet wird.
Der Postgesetzentwurf ist noch keineswegs reif, die Probleme des
zukünftigen Post-marktes zu lösen. Schon jetzt ist abzusehen, dass
unter diesen Bedingungen weiter No-vellen in Kürze notwendig sein
werden. "Das sind keine guten Aussichten für eine ver-nünftige
Versorgung der Bevölkerung und zudem auch denkbar schlechte
Voraussetzun-gen für die derzeitige Diskussion um eine
Privatisierung, die ohnehin langfristig die Ver-sorgung erschweren
und Arbeitsplätze gefährden würde", sagt Grandosek.
Die AK fordert die Regierung daher auf, endlich eine befriedigende
Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Postdienstleistungen
sicherzustellen und ein Postgesetz vor-zulegen, dass auch langfristig
einen stabilen Rahmen für alle Postdienstleister, mit ver-bindlichen
Qualitätskriterien und einem hohen Konsumentenschutzniveau festlegt.
Rückfragehinweis:
Christian Spitaler AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 50 165 - 2152 mobile: (+43) 664 45 43 43 6 mailto:[email protected] http://wien.arbeiterkammer.at
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