- 12.09.2005, 11:42:25
- /
- OTS0099 OTW0099
BZÖ-Schmid: Autofahrer wollen keine Ankündigungen sondern Taten
Landestankstellen sofort öffnen
Graz (OTS) - "Minister Bartenstein ist in der Treibstofffrage
genauso wenig glaubwürdig wie die Steiermärkische Landesregierung,
die sich seit Monaten weigert die Landestankstellen zu öffnen.
Bereits vor mehr als einem Jahr hat Bartenstein den Fall des
Österreich-Zuschlages angekündigt und bis heute ist außer einer
Ankündigung nichts geblieben. Bartenstein soll endlich von seinem
Verordnungsrecht Gebrauch machen und den Höchstpreis durch eine
Verordnung bremsen. Der österreichische Nationalrat hat im Jahr 1999
dem Wirtschaftsminister nicht umsonst diese Verordnungsermächtigung
eingeräumt. Es ist ein Schlag ins Gesicht all jener Autofahrer, die
seit Monaten nur von den Ankündigungen Bartensteins und Klasnics
leben müssen", so der steirische BZÖ-Spitzenkandidat DI Michael
Schmid in einer Reaktion auf die gestrige "offen gesagt"-Sendung.
Die Liste 7 "Michael Schmid und das BZÖ Steiermark" fordert eine
sofortige Öffnung der Landestankstellen, die Senkung der
Mehrwertsteuer auf Treibstoffe sowie die Erhöhung der
Pendlerpauschale. Bartenstein und Klasnic sollten sich an Kärntens
Landeshauptmann Haider ein Beispiel nehmen. Dieser habe mit der
Öffnung der Landestankstellen eine Preissenkung der großen
Treibstoffkonzerne in Kärnten erreicht und den Kärntnerinnen und
Kärntnern bis heute viel Geld erspart.
"Es ist für mich unvorstellbar, wie gestern ein VP-Minister, ein
VP-naher Wirtschaftsforscher und ein VP-naher Treibstoffunternehmer
sich gegenseitig mit Argumenten aufladen, um eine Entlastung der
Autofahrer zu verhindern. Die Politik sollte sich nicht in langen
Sätzen gegen eine Entlastung aussprechen, sondern alle Kräfte daran
setzen, dass mit einem Funken logischen Hausverstand die
Autofahrerinnen und Autofahrer entlastet werden", so Schmid
abschließend.
Rückfragehinweis:
BZÖ Steiermark
Mobil: 0676/8666-2676
Tel.: 0316/877-2676
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BZO






