• 25.08.2005, 10:14:11
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ÖAMTC warnt vor Betrug bei Auto(ver)kauf im Internet

Wenn statt dem Schnäppchenauto in der Garage nur das Loch in der Brieftasche bleibt

Wien (OTS) - Mit ständig neuen Tricks versuchen Betrüger im
Internet ahnungslosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen:
"Erst vergangene Woche hat sich wieder ein Mitglied bei uns gemeldet,
das beim Verkauf seines Autos beinahe einem Gauner aufgesessen wäre.
Diese Fälle häufen sich in jüngster Zeit", berichtet ÖAMTC-Juristin
Ursula Zelenka. Vermeintliche Kaufinteressenten privater Autos suchen
sich ihre Opfer auf Webplattformen wie Car4you, Cybasar, AutoScout24
oder anderen Internetbörsen in Österreich oder Deutschland. "Kommt es
zum Kaufabschluss wird mit Schecks bezahlt, die nicht gedeckt sind",
warnt Zelenka.

So funktioniert der Trick der Internetbetrüger: Sie kontaktieren
ihre Opfer als Kaufinteressenten per E-Mail. Die Korrespondenz
erfolgt zumeist in englischer Sprache, wobei sich die Betrüger z.B.
als Handelsagentur mit Sitz in England ausgeben. Dann geben sie vor,
für wichtige Kunden in Übersee ein Fahrzeug zu besorgen. Nach kurzen
Verhandlungen erhält der Verkäufer einen Scheck aus einem
englischsprachigen Land per Post zugeschickt, dessen Summe deutlich
über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der Scheck wird dem Verkäufer
problemlos auf sein Bankkonto gutgeschrieben. Er wird aber ersucht,
den Mehrbetrag auf ein Konto im Ausland zu überweisen.

"Der Scheck ist allerdings ungedeckt und die Gutschrift wird
später wieder zurückgebucht", warnt Zelenka. Das wird dadurch
möglich, dass zahlreiche Banken Schecks, die in England, Kanada und
den USA ausgestellt worden sind, zunächst akzeptieren und
gutschreiben, später aber die Gutschrift stornieren, wenn sich der
Scheck als ungedeckt erweist. Die Betrüger bedienen sich des
Geldtransfersystems des Finanzdienstleisters Western Union. Bei
dieser Bank mit weltweit 115.000 Filialen wird der Mehrbetrag nach
Aufforderung der "Käufer" vom Verkäufer bar oder per Überweisung
einbezahlt. Der Haken dabei ist, dass weder das Geld zurückgebucht
werden kann, noch der Empfänger ermittelbar ist.

Die zweite Masche der Betrüger: Ein beauftragter Kurier kommt ins
Haus, der das Fahrzeug abholt und sich den Restbetrag in bar
auszahlen lässt. Wenn der Scheck dann nach ein paar Tagen platzt,
sind das Auto, der ausbezahlte Mehrbetrag und die Täter längst
verschwunden. "Außerdem entstehen durch die Gutschrift und das
spätere Abbuchen der Schecksumme auf dem Konto des Verkäufers
Bankspesen in der Höhe von 75 bis 100 Euro", weiß Zelenka.

Die ÖAMTC-Expertin warnt außerdem vor Tricks, die in Deutschland
bereits bekannt sind. "Bei uns wurden noch keine derartigen Fälle
gemeldet, aber man sollte auch davor auf der Hut sein", sagt Zelenka.
Zum einen werden "Schnäppchenautos" von ausländischen Firmen
angeboten, für die man bei Interesse "zum Beweis der Kaufabsicht"
eine Anzahlung, ebenfalls über Western Union, leisten muss. Der
vermeintliche Verkäufer kann dieses Geld bereits durch Angabe des
Absendernamens, der Höhe der Summe und mit Vorlage eines Ausweises
abheben. "Der Käufer fällt so schnell um mehrere Tausend Euro um,
ohne zu wissen ob er sein Auto jemals zu Gesicht bekommt", sagt
Zelenka. Von hohen Anzahlungen für Autos, die man noch nicht gesehen
hat, ist daher abzuraten.

Zum anderen bedienen sich viele Betrüger der
Mehrwertnummern-Masche. Sie geben sich als Kaufinteressenten aus und
bitten per E-Mail um einen Rückruf, z.B. auf eine Liechtensteiner
Handynummer. "Wenn man sich davon nicht abschrecken lässt, riskiert
man schmerzhaft hohe Telefonrechnungen", warnt die ÖAMTC-Expertin.
Die Nummern werden oft auf Mehrwertdienste weitergeleitet. Auch wenn
sich nur ein Anrufbeantworter meldet, sind Gebühren fällig.

"Wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass es sich um
unseriöses Angebot handelt, Finger weg vom vermeintlichen
Schnäppchengeschäft im Internet. Niemand hat etwas zu verschenken",
sagt die ÖAMTC-Expertin. "Abgesehen davon, dass man solche Angebote
keinesfalls annehmen darf, informiert man am besten auch gleich den
Betreiber der Internetplattform." Die Mailkorrespondenz sollte
unbedingt zu Beweiszwecken aufgehoben und Anzeige wegen Betrugs
erstattet werden.

Weitere Informationen zum Autokauf im Internet und anderen
Rechtsfragen findet man auf der Homepage des Clubs unter
http://www.oeamtc.at/recht/. Bei Fragen stehen die Experten der
juristischen Beratung des ÖAMTC Mitgliedern telefonisch, schriftlich
oder persönlich (Terminvereinbarung empfohlen) zur Verfügung.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger, Claudia Kesche

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Pressestelle
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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