- 23.08.2005, 12:46:00
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Christgewerkschafter AK Vizepräsident Franz Gosch fordert: Arbeitsplatzsicherungs-Gesetz für freiwillige Einsatzkräfte
Graz (OTS) - Angesichts der dramatischen Unwetter in der
Steiermark und dem damit notwendigen Einsatz von rund 5.000
freiwilligen Einsatzkräften fordern die Steirischen
Christgewerkschafter endlich klare Regelungen im Arbeitsrecht für die
Helfer. "Die ehrenamtlichen Helfer, die neben ihrer Freizeit oftmals
auch ihr Leben und die Gesundheit riskieren, müssen endlich vom
Gesetz her besser abgesichert werden", fordert AK Vzpräs. Franz
Gosch, Landesvorsitzender der Steirischen Christgewerkschafter. Noch
immer ist die rechtliche Situation für die freiwilligen Einsatzkräfte
in Österreich großteils ungeregelt. Während öffentlich Bedienstete
und in seltenen Fällen auch Mitarbeiter der Privatwirtschaft in
Kollektivverträgen Dienstfreistellungen im Einsatzfall geregelt
haben, hat der überwiegende Teil der Feuerwehr- und Rettungskräfte
keinen Anspruch auf Dienstfreistellung. Vielfach müssen die
ehrenamtlichen Helfer sogar Urlaub nehmen, jedenfalls aber auf die
Kulanz ihres Chefs hoffen.
Angesichts der aktuellen Katastrophensituation soll nun auch eine
klare Regelung in das Arbeitsrecht einfließen. Während eine
Verdienstentgangsregelung im Landesfeuerwehrgesetz zu finden ist,
bleibt eine Dienstfreistellung im Einsatz für die Helfer im
rechtlichen Graubereich. "Eine bessere Absicherung der freiwilligen
Einsatzkräfte im Hinblick auf ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche ist
ein Gebot der Stunde und muss rasch gesetzlich geregelt werden", so
Gosch.
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz
Die Rechtsexperten der Steirischen Christgewerkschafter haben die
Situation der freiwilligen Einsatzkräfte analysiert und sehen akuten
Handlungsbedarf. Ein guter Ansatz für die Verbesserung würde das
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (ABSG) bieten. Dieses Gesetz regelt den
Einsatz des Bundesheeres und stellt Wehrpflichtige sowohl für den
Präsenzdienst, wie auch für Waffenübungen dienstfrei. Darüber hinaus
gibt es einen Kündigungsschutz bis zum Ablauf eines Monats nach
Beendigung der Einberufung. "Wenn es eine derart hervorragende
Regelung für den Dienst mit der Waffe gibt, muss auch der freiwillige
Einsatz für die Menschen einen höheren Stellenwert bekommen",
schließt Gosch.
Rückfragehinweis:
Steirische Christgewerkschafter
Mobil: 0676/817114227
e-mail: [email protected]
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