- 18.08.2005, 11:28:42
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ÖAMTC ortet Pferdefuß beim Handy- und SMS-Parken
Überprüfung der Parkdauer ist Stolperstein für moderne Parkgebühren-Bezahlung Wien (ÖAMTC-Presse) - Das Entrichten der Parkgebühr in Kurzparkzonen mit dem Handy bekommt mit der Kurzpark-Überwachungsverordnung eine rechtliche Grundlage. Bisher war das Zahlen der Parkgebühr nur sehr unscharf festgelegt. Bis dato gab es von Rechts wegen her nur sogenannte elektronische Parkzeitgeräte, wie sie etwa in Innsbruck zum Einsatz kommen. "Das Neue an der Verordnung für die morgen die Begutachtungsfrist zu Ende geht, liegt in der ausdrücklichen Ermächtigung an die Gemeinden. Diese können nun auch für die Einhebung der Parkgebühr elektronische Kurzpark-Nachweise vorsehen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Die Bezahlung der Parkgebühr mittels Telefonat oder SMS wird damit ebenso legitimiert wie die Infos an die Behörde zur Abstelldauer. "Darin liegt aber auch der große 'Pferdefuß' der Angelegenheit: Die Abbuchung der Parkgebühr mittels Handy ist nämlich nur dann erlaubt, wenn gleichzeitig auch sichergestellt ist, 'dass die Einhaltung der höchstzulässigen Parkdauer überprüft werden kann'", sagt Hoffer. Bisher war zu diesem Zweck das Anbringen einer Parkscheibe vorgeschrieben. Sollten künftig die Gemeinden auf die Pflicht zur Anbringung der Parkscheibe verzichten, müssen andere Mittel zur Überprüfung der Abstelldauer gefunden werden. Eine halbwegs praktikable Lösung liegt beispielsweise darin, dass Kreidestriche an den Reifen und der Fahrbahn angebracht, oder Fotos der Ventilstellung zur Dokumentation angefertigt werden. Dabei geht es um den Nachweis, dass die erlaubte Parkdauer eingehalten wird. "Ob diese Lösungsansätze zur Überprüfung auch in der Praxis tauglich sind, bleibt zu bezweifeln", kommentiert der ÖAMTC-Jurist. Hoffer erwartet, dass viele Gemeinden für die Einhaltung der Parkdauer kaum interessieren werden sondern zufrieden sind, wenn die Parkgebühr entrichtet worden ist. Das aber würde den Sinn von Kurzparkzonen unterlaufen. Sie sollen in erster Linie Dauerparker vermeiden und Kunden von Geschäften und Lokalen ausreichenden Parkplatz zur Verfügung stellen. Daneben soll aber auch für Anrainer, die ein Parkpickerl gekauft haben, noch genügend Parkraum vorhanden sein. Wird über dieses Hintertürl das Dauerparken für Einpendler und Besucher längerer Veranstaltungen legalisiert, droht, dass die Parkraumbewirtschaftung zu einer reinen Geldbeschaffungsmaßnahme für die Gemeinden verkommt. Für Anrainer und Geschäftskunden würde in diesem Fall wieder kein freier Parkraum zur Verfügung stehen. (Schluss) ~ Rückfragehinweis: ÖAMTC-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mag. Dr. Sabine Fichtinger Tel.: (01) 711 99-1218 mailto:pressestelle@oeamtc.at http://www.oeamtc.at ~ *** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS *** OTS0090 2005-08-18/11:28 181128 Aug 05
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