• 17.08.2005, 11:27:24
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  • OTS0082 OTW0082

Elektroaltgeräte - Pfand wird rückerstattet

LR Egger: Rückzahlung rasch und unbürokratisch

Bregenz (VLK) - Seit dem 13. August 2005 können Elektroaltgeräte
aus privaten Haushalten kostenlos bei den Sammelstellen der
Gemeinden, beim Handel und bei den regionalen Übernahmsstellen der
Entsorgungswirtschaft zurückgegeben werden. In der Vergangenheit für
bestimmte Lampentypen (z.B. Leuchtstoffröhren) oder für Kühlgeräte
bezahlte Pfandbeträge sind an die Haushalte zurückzubezahlen bzw.
können von den Bürgerinnen und Bürgern zurückgefordert werden,
informiert Abfallwirtschaftsreferent Landesrat Dieter Egger. Die
Erstattung erfolgt bei den Lampen durch den Handel, bei Kühlgeräten
durch die Umweltforum Haushalt GmbH (UFH).

Die unterschiedlichen Rückzahlungsmodalitäten ergeben sich aus den
verschiedenen Pfandsystemen. LR Egger: "Es ist gesichert, dass die
Verbraucher die früher bezahlten Pfandbeträge refundiert bekommen.
Ziel der Regelungen ist es, die Rückzahlung für den Bürger möglichst
rasch und unbürokratisch zu gestalten."

Rückerstattung des Lampenpfandes

Wird bei der Rückgabe einer (vormals pfandpflichtigen) Altlampe
nachgewiesen, dass für diese beim Kauf ein Pfandbetrag bezahlt wurde,
hat die jeweilige Verkaufsstelle den Pfandbetrag in der Höhe von 0,70
Euro zu erstatten. Gleichzeitig ist die Pfandmarke abzugeben.

Zu beachten ist jedoch, dass die Erstattung des Pfandes nur beim
ursprünglichen Verkäufer möglich und diesem die Altlampe zu übergeben
ist. Wird die Altlampe bei einer Gemeindesammelstelle abgegeben, so
ist dies für private Haushalte zwar kostenlos, doch kann keine
Pfandrückzahlung begehrt werden.

Rückerstattung des Kühlschrankpfandes

Beim Kauf eines Kühlgerätes in den letzten 12 Jahren musste ein
Pfandbetrag zwischen ca. 7 und 56 Euro bezahlt werden. Die Einhebung
des Pfandes wurde durch die Aushändigung einer Plakette oder eines
Gutscheins nachgewiesen (UFH- bzw PEG Entsorgungsplakette bzw UFH
Gutschein).

Die Rückerstattung des Pfandbetrages erfolgt hier ausschließlich
über die UFH und kann je nach Art des Nachweises auf drei
unterschiedlichen Wegen erfolgen:

1) Am einfachsten ist es, wenn das Kühlgerätepickerl lose vorhanden
ist. Dann kann die Plakette auf den vollständig ausgefüllten Antrag
geklebt und dieser bis spätestens 31. März 2006 an die Umweltforum
Haushalt GmbH & Co KG, Postfach 300,1060 Wien gesandt werden.

2) Wenn die Entsorgungsplakette am noch funktionstüchtigen Gerät
klebt, muss die Nummer der Plakette bzw des Gutscheins (22 Stellen
bei einer UFH-, 16 Stellen bei einer PEG-Plakette) auf dem
Antragsformular eingetragen und dieses bis spätestens 31. März 2006
zusammen mit einer Rechnungskopie an die UFH gesandt werden.

Es sollte nicht versucht werden, die Plakette vom Gerät abzulösen,
um sie nach Punkt 1) auf den Antrag zu kleben, da sie dann beschädigt
und ungültig werden kann.

3) Wenn die Plakette am Kühlschrank klebt und keine Rechnung mehr
vorhanden ist oder wenn das Pfand erst nach dem 1. April 2006
zurückbezahlt werden soll, muss die Übergabe des Alt-Kühlgerätes von
der Sammelstelle (bzw. vom Händler, wenn ein neues Gerät gekauft
wird) auf dem Antragsformular bestätigt werden. Auch bei dieser
Variante muss die Nummer der Plakette eingetragen und das Formular an
die UFH geschickt werden.

Weitere Informationen können dem Info-Folder "Geld zurück für Ihr
Kühlschrankpickerl" des UFH entnommen werden, der unter www.ufh.at
heruntergeladen werden kann. Dort ist auch das Antragsformular
erhältlich. Weiters steht ein Info-Telefon zum Ortstarif
(0810/144166) zur Verfügung.

Um die Abwicklung bürgerfreundlicher zu gestalten, soll im Laufe
der kommenden Wochen jeder Haushalt in Vorarlberg von der UFH per
Post ein Antragsformular samt Infoblatt zugeschickt bekommen.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20137
   Fax: 05574/511-20190
   Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
   mailto:presse@vorarlberg.at
   http://www.vorarlberg.at/presse

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