• 10.08.2005, 12:48:59
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UniCredit-HVB "Business Combination Agreement" beinhaltet Variante einer Reorganisation der Geschäftsaktivitäten von HVB und BA-CA

"Bis zu fünf getrennte rechtliche Einheiten" aus "übergreifenden Geschäftsbelangen" werden als Option genannt

Wien (OTS) - Aus einer in der aktuellen Ausgabe von NEWS
veröffentlichten Passage des rund 60seitigen, streng vertraulichen,
"Business Combination Agreement" - in dem die genauen Details des
UniCredit-HVB-Deals geregelt sind - geht hervor, dass sich die
italienische Bank bei der Strukturierung der neuen Gruppe alle
Optionen offen hält: Wörtlich heißt es, "HypoVereinsbank und Bank
Austria Creditanstalt sollen jeweils als volloperative deutsche bzw.
österreichische Geschäftsbank und jeweils in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft fortgeführt werden". Und weiter: "Es sei denn,
dass eine Reorganisation der Geschäftsaktivitäten der HypoVereinsbank
bzw. der Bank Austria Creditanstalt aus übergreifendenden
Geschäftsbelangen der gemeinsamen Gruppe in bis zu fünf getrennte
rechtliche Einheiten durchgeführt wird, die die vier Business Lines
sowie die Banking Services Line, soferne eine solche vorhanden ist,
reflektieren."

Freilich hat die BA-CA im Gegensatz zur HVB einen massiven
Schutzwall gegen allfällige Veränderungen der Struktur aufgebaut.
Unter anderem ist der BA-CA-Betriebsrat-Fonds Namensaktionär des
Institutes. Abspaltungen oder Verkäufe bedürfen daher der Zustimmung
des Betriebsrates. Und: Der bei der Übernahme der BA-CA durch die HVB
abgeschlossene Bank der Regionen Vertrag regelt zudem die
Zuständigkeit des Institutes für Osteuropa.
Ein wichtiges Argument ist nach Ansicht von Branchen-Insidern aber
die Tatsache, dass die BA-CA im Gegensatz zur HVB blendend verdient
und es daher für die UniCredit und Profumo eigentlich keinen Grund
gibt, massive Veränderungen vorzunehmen.

In einem mit 5. August datierten Rundschreiben des
BA-CA-Betriebsrates an die Mitarbeiter heißt es, man habe
UniCredit-Boss Alessandro Profumo per Brief bereits auf mögliche
"Probleme hingewiesen". Der Betriebsrat werde allfälligen
Holding-Konstruktionen nur dann zuzustimmen, wenn im Vorfeld
"befriedigende Gesamtlösungen" sichergestellt werden.

Rückfragehinweis:

Sekretariat NEWS
    Chefredaktion
   Tel.: (01) 213 12 DW 1103

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