LR Egger: Vorarlberger Umsetzungsmodell ermöglicht
Bregenz (vlk) - Ab Samstag, 13. August 2005 ist die Entsorgung
alter Elektrogeräte kostenlos. Um die zu entsorgenden Abfallmengen
weiter zu verringern, zielt die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
auf die Vermeidung, die Wiederverwendung und die Verwertung von alten
Elektro- und Elektronikgeräten ab. "Das in Vorarlberg angestrebte
Umsetzungsmodell verfolgt das Ziel, dass es bei der EAG-Sammlung
keine wesentlichen Veränderungen für Konsumenten, Handel und
Gemeinden gibt", betont Abfallwirtschaftslandesrat Dieter Egger.
Die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten soll laut Egger dazu
führen, dass aus privaten Haushalten durchschnittlich mindestens vier
Kilogramm Elektro- und Elektronik-Altgeräte pro Einwohner und Jahr
gesammelt werden. Um einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der
Menschen und zum Schutz der Natur zu leisten, beinhaltet die neue
Verordnung eine Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen
in Elektro- und Elektronikgeräten. Dieses Stoffverbot betrifft
verschiedene Schwermetalle wie zB. Blei, Quecksilber oder Cadmium.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der EAG-VO umfasst insbesondere
- Haushaltsgroß- und kleingeräte (zB Kühlgeräte, Bildschirmgeräte,
Staubsauger, Bügeleisen)
- Telekommunikationsgeräte (zB Telefone, PC-Zubehör)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (zB Digitalkamera, DVD-Player,
Radiogeräte)
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (zB Bohrmaschine,
Lötkolben, Nähmaschine)
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte
Die Liste der Elektroaltgeräte, die dem Geltungsbereich der EAG-VO
unterliegen, ist im Internet unter http://www.umweltnet.at abrufbar.
Rückgabemöglichkeiten
Letztverbraucher können ab 13. August 2005 ihre Elektro- und
Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten bei den Sammelstellen
der Gemeinden, den Sammelstellen der Hersteller oder bei sonstigen
Rückgabemöglichkeiten, welche Hersteller oder Sammel- und
Verwertungssysteme dafür einrichten, kostenlos abgeben.
Auch der Handel ist, wenn er über eine Verkaufsfläche von über 150
Quadratmetern verfügt, zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet,
wenn vom Kunden gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird. Beträgt
die Verkaufsfläche weniger wie 150 Quadratmeter, so ist der Handel
von der Rücknahmeverpflichtung ausgenommen, sofern er den Kunden im
Geschäftslokal darüber deutlich informiert.
Umsetzung in Vorarlberg
Der Vorarlberger Konsument kann seine von der Verordnung umfassten
Altgeräte kostenlos bei den bekannten Abgabemöglichkeiten bei den
Sammelhöfen und sonstigen Sammlungen der Gemeinden abgeben. Eine
weitere Abgabemöglichkeit besteht auch bei den regionalen
Übernahmestellen, die die Entsorgungswirtschaft ab sofort in Bludenz
(Firma Burtscher), Lustenau (Firma Häusle), Mellau (Firma Helka)
sowie Götzis und Feldkirch (Firma Loacker) einrichten und betreiben
möchte.
Auch der Elektrohandel hat die Möglichkeit seine übernommenen
Altgeräte bei der nächstgelegenen regionalen Übernahmestelle oder -
bei haushaltsähnlichen Mengen - bei einer kommunalen Sammelstelle
kostenlos abzugeben.
Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Vorarlberger
Umweltverband (im Auftrag aller Gemeinden) auf der einen Seite und
der Vorarlberger Entsorgungswirtschaft als regionaler Logistikpartner
auf der anderen Seite gewährleistet, dass den Gemeinden weiterhin
eine bedarfsgerechte Abholung der gesammelten Altgeräte zur Verfügung
steht.
"Kühlschrankpickerl und Lampenpfand"
Wer in den vergangenen zwölf Jahren ein Kühlgerät gekauft hat,
musste eine "Kühlschrankpickerl" erwerben. Das für die
Entsorgungsplakette bezahlte Geld kann nun per Auszahlungsantrag
rückgefordert werden. Die Informationen und Formulare zur Aktion
"Geld zurück für ihr Kühlschrankpickerl" werden jedem Haushalt
zwischen 16. und 19. August 2005 in Form eines Informationsfolders
per Post zugestellt, erläutert Landesrat Egger.
Die Lampenpfand-Rückerstattungspflicht durch den Handel gilt
weiterhin unverändert: wird bei der Rückgabe einer Altlampe
nachgewiesen, dass beim Kauf ein Pfandbeitrag bezahlt wurde, so ist
dieser Betrag von der Verkaufsstelle zu erstatten.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20135 Fax: 05574/511-20190 Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67 mailto:presse@vorarlberg.at http://www.vorarlberg.at/presse
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