- 09.08.2005, 15:54:58
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Inkassoverband Österreich: Stellungnahme zum Kronen Zeitung-Artikel vom 9.8.2005: "Teurer Ärger mit Inkassobüros"
Wien (OTS) - Der Inkassoverband Österreich (IVÖ) als
Interessensvertretung von über 30 Inkassounternehmen möchte entgegen
den Behauptungen von Herrn Harald Glatz, AK-Konsumentenschützer,
ausdrücklich festhalten, dass grundsätzlich vom Auftraggeber nur
rechtmäßige Forderungen übernommen werden. Die Säumigkeit des
Schuldners muss gegeben sein. Bei festgestellter Unrechtmäßigkeit
wird die Betreibung kostenfrei für den Schuldner eingestellt.
Adressausforschungen können zu jedem Zeitpunkt notwendig werden
und sind wichtig um offene Forderungen zu realisieren. Inkassokosten
sind bereits im ersten Forderungsschreiben transparent, überdies kann
jederzeit ein Leistungsverzeichnis angefordert werden.
Die Verhältnismäßigkeit von Forderung zu Inkassogebühren hängt vom
Verhalten des Schuldners ab. Die Aufwandsentschädigung richtet sich
nach den notwendig gewordenen Bearbeitungsschritten. Ausser den
gesetzlichen Zinsen gibt es auch vereinbarte Zinsen, welche natürlich
höher sind.
Die Mitglieder des IVÖ sind angehalten, die Rahmenpunkte des
Gütesiegels einzuhalten. Es besteht diesbezüglich eine
Verbands-Beschwerdestelle zur Verfügung. Auf aussenstehende
Inkassobüros hat der IVÖ keinen Einfluss.
Für den Inhalt verantwortlich:
IVÖ-Präsident Komm.-Rat Dir. Manfred Ratz
Tel.: +43-732-25 32 32
E-mail: office@inkassoverband.at
Rückfragehinweis:
IVÖ-Pressesprecher Gerald Waffek
Tel.: +43-1-218 62 20-240
E-Mail: g.waffek@wien.creditreform.at
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