• 08.08.2005, 10:25:04
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ÖAMTC: Nach der verpatzten Reise richtig reklamieren (+Audio, +Video)

Bei erheblichen Reisemängeln besteht Anspruch auf Preisminderung

Wien (OTS) - Das Essen war ungenießbar und das bestellte
Hotelzimmer mit Meeresblick hat sich als "Besenkammerl mit
Hinterhofpanorama" herausgestellt. "Auch dieses Jahr kehren viele
Urlauber wieder enttäuscht nach Hause zurück", sagt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer. "Wenn die schönen Bilder im Reiseprospekt der Realität
nicht Stand halten, soll man den Ärger auf keinen Fall
stillschweigend hinnehmen, sondern rechtzeitig und richtig handeln."
Häufig kann man Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend
machen.

Zur Berechnung von Minderungsansprüchen hat sich die "Frankfurter
Tabelle" bewährt: Sie listet Preisabschläge für die häufigsten Mängel
bei Pauschalreisen: Fehlt der Balkon, obwohl ein Balkonzimmer gebucht
worden ist, besteht Anspruch auf fünf bis zehn Prozent Minderung des
Reisepreises. Für Ungeziefer im Hotelzimmer sind zwischen zehn und 50
Prozent möglich. Für Lärmbelästigung in der Nacht stehen dem Urlauber
bei einer Reklamation zwischen zehn und 40 Prozent zu. Auch bei
mangelhafter Verpflegung kann man reklamieren: Bei verdorbenen und
ungenießbaren Speisen besteht Anspruch auf 20 bis 30 Prozent
Minderung des Reisepreises. Einige Tipps zum richtigen Reklamieren:

* Bei jedem Mangel sollte man sofort Maßnahmen verlangen. Entspricht
das bestellte Zimmer nicht der Beschreibung im Prospekt, reklamiert
man raschest möglich eine Umquartierung.

* Wird der Mangel nicht behoben, sollte man sich unbedingt die
Beschwerde vom örtlichen Vertreter des Reiseveranstalters schriftlich
bestätigen lassen. Diese Bestätigung erleichtert nach der Rückkehr
das Durchsetzen von Preisminderungs-Ansprüchen. Fehlt eine Mängelrüge
vor Ort, bleiben die Ansprüche zwar aufrecht, die Beweisbarkeit wird
aber schwieriger.

* Beweise für die beanstandeten Mängel müssen schnell gesichert
werden. Fotos, Video und Zeugen, die bereit sind, die Angaben über
die Mängel zu bestätigen, verbessern die Beweislage.

* Werden erhebliche Mängel nicht beseitigt, kann sich für den
Urlauber die Frage nach einer vorzeitigen Rückreise stellen. Für Rat
und Hilfe stehen die ÖAMTC-Juristen zur Verfügung, im Notfall sogar
rund um die Uhr dank der 24-Stunden-Hotline der Schutzbrief-Nothilfe
unter der Telefonnummer 0043 1 25 120 00.

* Wird der Erholungswert nach einem Mangel erheblich beeinträchtigt,
kann beim Reiseveranstalter seit kurzem auch Schadenersatz für
"entgangene Urlaubsfreude" geltend gemacht werden. Das heißt, auch
für "immaterielle" Schäden kann es Ersatz geben. Auslöser dieser
Neuerung im Konsumentenschutzgesetz war ein EuGH-Urteil nach einer
Salmonellen-Epidemie in einem Ferienclub.

* Nach der Rückkehr schnellstens beim Reiseveranstalter reklamieren -
und zwar schriftlich und eingeschrieben. Besteht der Anspruch zu
Recht, kann man auf Barauszahlung der Preisminderung bestehen.
Handelt es sich aber um eine Kulanzleistung, wird es zweckmäßig sein,
das Angebot eines Reiseveranstalters auf einen Gutschein anzunehmen.

Die "Frankfurter Tabelle", die auch von österreichischen Gerichten
als Basis verwendet wird, kann also zur Orientierung über die
möglichen Ansprüche dienen. Bei mehreren Mängeln kann man aber nicht
einfach alle Abschläge zusammenzählen. Bei den Verhandlungen mit dem
Reiseveranstalter ist die ÖAMTC-Rechtsberatung behilflich.

Neue EU-Verordnung für Fluggast-Entschädigungen

Gebucht und trotzdem kein Platz mehr frei? Flug wurde gestrichen?
Wird dem Passagier z.B. die Beförderung wegen Überbuchung verweigert
oder eine Flugabsage nicht rechtzeitig bekannt gegeben, müssen
Ausgleichszahlungen erbracht werden. Hoffer: "Je nach Fluglänge
stehen dem Kunden zwischen 250 Euro und 600 Euro zu." Bei der
Annullierung eines Fluges entfallen die Ausgleichszahlungen, wenn die
Airline beweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände wie
Wetterverhältnisse Schuld waren.

Weitere Infos zum Thema "Reiserecht" können auf der Homepage des
Clubs unter http://www.oeamtc.at/reise/ abgerufen werden.

Aviso an die TV- und Hörfunk-Redaktionen:
Ein Audio-File ist dieser Meldung beigefügt. Ein sendetaugliches
Video-File kann bei der ÖAMTC-Pressestelle angefordert werden.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Pressestelle
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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