- 29.07.2005, 12:56:31
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Leitfaden gibt Hilfestellung bei Sicherungsfragen
Bollmann: Risiken des Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische Zwecke minimieren
Wien (PWK588) - Die Wirtschaftskammer Österreich hat einen neuen
Leitfaden für Unternehmen der Beförderungs- und Verladerwirtschaft
erstellt. Alle an Gefahrguttransporten beteiligte Unternehmen müssen
künftig Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, um Risiken eines
Diebstahls oder des Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische
Zwecke zu minimieren, betont der Obmann der Bundessparte Transport
und Verkehr in der WKÖ, Harald Bollmann.
Entsprechend den neuen "Security"-Bestimmungen dürfen Beförderer
künftig nur beauftragt werden, wenn zuvor deren Identität
festgestellt wurde. Umschlagterminals, Fahrzeugdepots, Liegeplätze
und Rangierbahnhöfe müssen ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet
und, wenn möglich, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein.
Fahrzeugbesatzungsmitglieder müssen einen Lichtbildausweis mitführen.
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern mit besonders hohem
Gefahrenpotential sind Sicherungspläne zu erstellen und Risiken
üblicher Beförderungsvorgänge zu bewerten.
Die neuen Security-Bestimmungen, deren Auslöser der Terroranschlag am
11. September 2001 war, sind mit Umstellung der Beförderungspapiere
auf die neuen völkerrechtlichen Vorschriften von ADR/RID/ADN 2005
umzusetzen und bereits vollständig anwendbar.
Der Security Leitfaden ("Vorschriften für die Sicherung") der WKÖ
soll die Anwendung der Vorschriften und die Erstellung unternehmens-
bzw betriebsbezogener Sicherungspläne insbesondere für kleine und
mittlere Unternehmen erleichtern, hebt Bollmann hervor. (hp)
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