- 22.07.2005, 15:40:22
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Pensionsversicherungsanstalt ist gegen Ausgliederung von Rehabzentren
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge gehört zum Kerngeschäft
Wien (OTS) - Die Pensionsversicherungsanstalt widerspricht
entschieden den Aussagen des Vizeobmannes der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und
Wirtschaftsbundgeneralsekretärs Karl Heinz Kopf in der gestrigen
Ausgabe des Wirtschaftsblattes.
Im Zusammenhang mit der Fusion der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft und jener der Bauern ab kommenden Jahr hat
Karl Heinz Kopf vorgeschlagen, die Sonderkrankenanstalten und
Rehabilitationszentren dieser beiden Sozialversicherungsträger
auszugliedern und zu privatisieren.
Diese Aussage begründet Karl Heinz Kopf mit der Behauptung, dass
die Führung von solchen Einrichtungen nicht zum Kerngeschäft von
Sozialversicherungen gehöre. Dieser Ansicht tritt die
Pensionsversicherungsanstalt entschieden entgegen.
Die Maßnahmen der Rehabilitation und der Gesundheitsvorsorge in
den eigenen Einrichtungen der Pensionsversicherungsanstalt stehen in
einem engen Zusammenhang mit einer drohenden Berufsunfähigkeit oder
Invalidität der Versicherten.
Auch die Verhinderung oder Verzögerung einer eintretenden
Pflegebedürftigkeit ist Ziel der gesundheitsfördernden Maßnahmen in
den eigenen Einrichtungen der PV.
Gerade aus den genannten Gründen hat der Gesetzgeber diese Aufgaben
bewusst den Pensionsversicherungsträgern übertragen.
Im Jahr 2004 wurden auf Kosten der Pensionsversicherungsanstalt
mehr als 120.000 Heilverfahren (Rehabilitations- und Kuraufenthalte)
absolviert.
Die derzeit 17 eigenen Einrichtungen der
Pensionsversicherungsanstalt stehen zur Gänze in deren Eigentum und
somit mittelbar auch im Eigentum der Versichertengemeinschaft.
Die Vorschläge des Wirtschaftsbundgeneralsekretärs setzen sich
damit über das Prinzip der Selbstverwaltung hinweg.
Deren Umsetzung wäre ein Eingriff in das verfassungsgesetzlich
gewährleistete Recht auf Freiheit des Eigentums.
Der Vorstand der Pensionsversicherungsanstalt hat bereits im
Vorjahr einen Rehabilitationsplan beschlossen, der sicherstellen
soll, dass der gesetzliche Auftrag zur Erbringung von Leistungen der
Rehabilitation in der erforderlichen bisherigen Qualität auch in
Zukunft sichergestellt ist und betrachtet daher die Rehabilitation
wie die Erbringung der Pensionsleistungen als Kernaufgabe.
Aus diesem Grund lehnt die Pensionsversicherungsanstalt die
Aussagen von Herrn Wirtschaftsbundgeneralsekretär Kopf entschieden
ab.
"Außerdem ist dies die Privatmeinung eines Funktionärs der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und nicht die
Meinung aller Sozialversicherungsträger" meint der Obmann der
Pensionsversicherungsanstalt Karl Haas.
Rückfragehinweis:
Pensionsversicherungsanstalt
Johannes PUNDY
Tel.: 050303 / 23700 DW
e-mail: [email protected]
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