• 21.07.2005, 13:06:21
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  • OTS0132 OTW0132

Korrektur: Kukacka: Neue EU-Verordnung für öffentlichen Verkehr ist ein massiver Rückenwind für die österreichische Reform im öffentlichen Verkehr

Wien (OTS) - Im dritten Absatz muss es richtig heißen: "In einer
Novelle des Kraftfahrliniengesetzes soll daher die automatische
Verlängerung von auslaufenden Konzessionen beseitigt werden und bei
der Bestellung zusätzlicher Kurse (wie im Fall Osttirol) werde ein
Angebot nicht mehr ausschließlich an den aktuell dort fahrenden
Betreiber gehen dürfen", kündigte Kukacka an.

Anbei die korrigierte Meldung:

Kukacka: Neue EU-Verordnung für öffentlichen Verkehr ist ein massiver
Rückenwind für die österreichische Reform im öffentlichen Verkehr

Utl.: Kürzere Konzessionslaufzeiten, mehr Transparenz und
Vergabemöglichkeiten =

Wien (OTS) - Als massiven Rückenwind und klare Bestätigung für die
österreichischen Reformbestrebungen im öffentlichen Nahverkehr
bezeichnet heute, Donnerstag, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut
Kukacka die gestern von der EU-Kommission vorgestellte neue
Verordnung für die Vergabe und den Betrieb des öffentlichen Verkehrs.
Kukacka zeigt sich überzeugt, dass durch die Umsetzung der
österreichischen und europäischen Reformüberlegungen das
Dienstleistungsangebot im öffentlichen Verkehr attraktiver,
innovativer und preiswerter wird. "Das zeigen uns die Erfahrungen in
all jenen Ländern, in denen ein kontrollierter Wettbewerb eingeführt
wurde", so Kukacka. Er erwartet sich durch die Einführung von
Wettbewerbselementen auch eine deutliche Qualitätsverbesserung.****

Dieser Gedanke steht auch hinter der noch für heuer im Rahmen der
Nahverkehrsreform geplanten Novelle zum Kraftfahrliniengesetz.
Kukacka: "Kürzere Konzessionslaufzeiten, mehr Transparenz und eine
breite Palette an Vergabemöglichkeiten für Verkehrsdiensteverträge
sind die Eckpfeiler der nationalen Reformansätze und diese spiegeln
sich auch im nun vorliegenden Verordnungsentwurf wider." Nach der
Umsetzung der dringend erforderlichen nationalen Maßnahmen rechnet
Kukacka damit, dass Österreich im Rahmen seiner
EU-Ratspräsidentschaft die Beschlussfassung der vorliegenden
Verordnung "entscheidend vorantreiben werde".

Kukacka erinnert daran, dass Österreich wegen einer Direktvergabe des
Verkehrsverbundes Ost-Tirol an den Postbus ein Mahnschreiben der
Europäischen Kommission erhalten habe. Österreich habe der Kommission
daher bereits Reformen in Aussicht gestellt, die auch mit 1.1.2006 in
Kraft treten werden. In einer Novelle des Kraftfahrliniengesetzes
soll daher die automatische Verlängerung von auslaufenden
Konzessionen beseitigt werden und bei der Bestellung zusätzlicher
Kurse (wie im Fall Osttirol) werde ein Angebot nicht mehr
ausschließlich an den aktuell dort fahrenden Betreiber gehen dürfen,
kündigte Kukacka an.

Weiters plant der Staatssekretär in dieser Novelle die seitens des
Rechnungshofes eingeforderte und in der nun vorliegenden
EU-Verordnung vorgesehene Reduktion der Laufzeiten für
Buskonzessionen umzusetzen: "Durch acht Jahre Maximallaufzeit soll
der Markt nicht länger als erforderlich für Mitbewerber geschlossen
bleiben und sich so die Vorteile des Wettbewerbs besser entfalten
können."

Positiv beurteilt Kukacka auch die in der Verordnung enthaltenen
Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz bei der Vergabe neuer
ÖV-Projekte. So sieht die Verordnung vor, dass mindestens ein Jahr im
Voraus seitens der Behörde bekannt zu geben ist, welche Projekte sie
verwirklichen wolle. Damit können potenzielle Nahverkehrsunternehmer
besser darauf reagieren. Mehr Transparenz sieht Kukacka auch in den
Bestimmungen zur Gestaltung von Verkehrsdiensteverträgen: "Staatliche
Zuschüsse sollen nicht willkürlich gewährt werden, sondern die
Behörde muss über den Umfang eine klare Nachweisrechnung legen. Das
wird letztlich zu der von uns angestrebten höheren Effizienz im
Umgang mit öffentlichen Mitteln führen."

Dass die EU-Verordnung unter bestimmten Bedingungen auch die
Direktvergabe von Verkehrsdienstverträgen vorsieht, beurteilt der
Staatssekretär positiv. "Damit können die Städte ihre städtischen
Verkehrsunternehmen weiterhin direkt beauftragen. Umso wichtiger ist
es aber, dass auch dort die Nachweisrechnung Anwendung findet und mit
staatlichen Zuschüssen sparsam umgegangen wird." Kukacka
unterstreicht auch, dass im Falle einer Direktvergabe, diese
städtischen Verkehrsunternehmen sich dann nicht in anderen Regionen
außerhalb ihres städtischen Versorgungsbereiches an Ausschreibungen
beteiligen dürfen: "Damit werden eventuelle Wettbewerbsverzerrungen
und Querfinanzierungen zu Lasten privater Unternehmungen vermieden."

In Hinblick auf die bevorstehende nationale Nahverkehrsreform betont
der Staatssekretär abschließend, dass Österreich damit nicht nur den
Vorgaben der EU-Kommission gerecht werde, sondern auch der Kritik des
Rechnungshofes folge, der entsprechende Reformen eingemahnt habe.
"Mit dieser Reform schaffen wir mehr Transparenz, ein besseres
Angebot und mehr Attraktivität für den Kunden und einen effizienteren
Mitteleinsatz durch die Vergabe der Bundesmittel direkt an die
Länder". Die neue EU-Richtlinie gebe nun auch die notwendige
Rechtssicherheit für unsere beabsichtigte Reform, schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Mag. Christian Dolezal
Pressesprecher
Tel. +43 (01) 711 62/8803

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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