• 20.07.2005, 10:49:45
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  • OTS0058 OTW0058

FMA senkt Höchstzinssatz in der Lebensversicherung von 2,75 % auf 2,25 %

Wien (OTS) - Die FMA gibt bekannt, dass der Höchstzinssatz für
Lebensversicherungsverträge wegen der stark gefallenen
Anleihe-Renditen von derzeit 2,75% auf 2,25% abgesenkt wird. Dies
gilt für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1. Jänner 2006
abgeschlossen werden. Für die ab 23. September 2005 neu eingeführte
betriebliche Kollektivversicherung wird der niedrigere Garantiezins
von Anfang an gelten.

Laut EU-Recht bemisst sich der Höchstzinssatz an den Renditen der
nationalen Staatsanleihen unter Berücksichtigung eines
Sicherheitsabschlages. Es sind daher laufend entsprechende
Kontrollrechnungen von der FMA durchzuführen. Ergibt das
Berechnungsergebnis eine Unterschreitung des aktuellen
Höchstzinssatzes, so leitet die FMA ein Verfahren zur Prüfung der
erforderlichen Anpassung ein. Der neue Höchstzinssatz wird als
Verordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die genaue
Berechnungsmethode für den Höchstzinssatz wird auch von der FMA auf
ihrer Website (www.fma.gv.at) veröffentlicht.

"Bei vergleichbaren Anlageerträgen ergibt sich daraus für den
einzelnen Versicherungsnehmer praktisch keine Änderung" betont Dr.
Traumüller. Dem Versicherungsnehmer steht nämlich außer der
garantierten Versicherungsleistung auch eine Gewinnbeteiligung zu.
Das Recht auf eine angemessene Gewinnbeteiligung ist gesetzlich
geregelt und wird von der FMA überwacht.

Dr. Traumüller unterstreicht auch, dass "die Sicherung der
langfristigen Erfüllbarkeit der Lebensversicherungen für die FMA ein
zentrales Anliegen ist".

Rückfragehinweis:
Mag. Barbara Nösslinger
Tel: +43 / (0)1 / 24959-5100
Fax: +43 / (0)1 / 24959-5199

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FMA

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