• 18.07.2005, 18:13:53
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Wiener Zeitung: Andreas Unterbergers Kommentar

Wien (OTS) - Der Finanzminister ist der Meinung, dass die
europäische Verfassung niemandem abgeht. Zarter Widerspruch:
Zumindest seinem eigenen Bundeskanzler ist sie in den letzten Wochen
sehr intensiv abgegangen. Vielleicht sollte dieser das seinem
Finanzminister deutlicher mitteilen.

Übrigens, auch Grassers eigene Ideen brauchen die Verfassung: Wenn
er die Möglichkeit des EU-Beitritts von Serbien, Bosnien und Albanien
andeutet, dann geht das jedenfalls nur mit einer neuen Verfassung.
Denn die jetzige lässt maximal 27 Mitglieder zu.
Aber es gibt in der Tat Fragen, die noch dringender wären als eine
neue Verfassung: etwa ein ganz konkreter Katalog jener vielen
EU-Regeln, die mit Putz und Stingel wieder abgeschafft gehörten. Der
von Grasser angeführte Transitvertrag zählt aber nicht dazu: Denn
dieser war einzig ein nationales Anliegen der Österreicher, um
während einiger Übergangsjahre den Lkw-Transit durchs eigene Land
einzubremsen, obwohl Österreichs Laster viel mehr Kilometer auf
Straßen anderer EU-Länder zurücklegen.

*

Grassers Distanz zum Bundeskanzler in einer allerdings wichtigen
Sachfrage ist freilich von politischer Eleganz und Behutsamkeit
geprägt, vergleicht man sein Verhalten mit dem des Wiener
Bürgermeisters. Dieser wirft seiner eigenen Bundespartei unverhüllt
Blödheit vor: Sie wäre nämlich aus "organisatorischen", nicht
"moralischen" Gründen außerstande, jene schmutzigen Tricks
anzugreifen, die neuerdings in der Steiermark propagiert werden.
Häupl gegen Gusenbauer, das ist Brutalität.

*

Deutschlands oberste Richter lehnen die Auslieferung eines
deutschen Staatsbürgers an andere EU-Länder ab. Allerdings ist das
Verfassungsgericht, wie es Juristen so gerne tun, der Grundsatzfrage
zum Teil ausgewichen, es hat sich lieber mit der Vorgangsweise
befasst.

Aber ein Widerspruch zum Prinzip EU-Auslieferungsrecht ist dennoch
legitim. Solange Europa nicht ein Staat geworden ist, der etwa mit
eigener Armee und Außenpolitik den wichtigsten Staatszweck erfüllt,
nämlich den Schutz der Bürger nach außen, sollte das eigene
Heimatland auch die Hoheit über die eigenen Bürger behalten und sie
nicht an Dritte ausliefern müssen. Die Wehrpflicht wird ja auch nicht
delegiert . . .

Der Fall des nun trotz Terrorverdachts gegen ihn wohl freigehenden
Deutschsyrers zeigt aber auch, dass jedes Land strengere Gesetze
gegen den Terror braucht, und dass jedes Land doppelt vorsichtig bei
der Praxis allzu eilig gewordenen Einbürgerungen sein sollte.

http://www.wienerzeitung.at/tagebuch

Rückfragehinweis:
Wiener Zeitung
Sekretariat
Tel.: 01/206 99-478
mailto:[email protected]

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