• 14.07.2005, 09:17:32
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  • OTS0041 OTW0041

Pilotprojekt "Kurzparkzone Stadthalle" startet am 1. September

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitte rechtzeitig Parkpickerl beantragen!

Wien (OTS) - Im Rahmen eines Pilotversuchs wollen der 15. Bezirk
und die Stadt Wien die Parkplatzsituation und damit die Wohnqualität
in der Umgebung der Stadthalle verbessern. In den Abendstunden wird
daher vorerst begrenzt auf den Zeitraum September 2005 bis 30. Juni
2007 rund um die Stadthalle eine Kurzparkzone eingeführt. Der
Pilotversuch wird von unabhängigen Verkehrsexpert/innen mittels
Verkehrserhebungen und Befragungen begleitet.

Das Gebiet der Kurzparkzone

Die neue Kurzparkzone wird von folgenden Straßen begrenzt:

o Neubaugürtel
o Felberstraße *
o Huglgasse
o Hütteldorfer Straße
o Holochergasse
o Oeverseestraße
o Stutterheimstraße
o Gablenzgasse

Achtung: Die Felberstraße liegt innerhalb der Kurzparkzone.

Wann gilt die Kurzparkzone?

Die Kurzparkzone gilt täglich von 1. September 2005 bis 30. Juni
2007, auch Samstag und Sonntag, in den Sommermonaten Juli August gilt
die Kurzparkzone nicht. Die Kurzparkzone gilt täglich von 18:00 bis
23:00 Uhr. Höchstzulässige Parkdauer: 2 Stunden.

Parkkarten Info (für Beschäftigte und Betriebe)

Für Beschäftigte und Betriebe gibt es ein eigenes
Antragsformular (38-KB-PDF) für die Parkkarte. Der Antrag kann schon
seit 13.6.2005 bei der MA 46 - Verkehrsorganisation und technische
Verkehrsangelegenheiten elektronisch, per Post oder persönlich
eingereicht werden.

Es wird darum ersucht, für Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge
von dieser flächendeckenden Kurzparkzone rechtszeitig bei der
Magistratsabteilung 46 anzusuchen. Da im Gegensatz zu den
Bewohnerinnen und Bewohnern, wo die Ausstellung des Parkpickerls
sofort erfolgt, bei der Magistratsabteilung 46 ein entsprechender
Vorlauf bis zur Ausstellung der Parkkarte erforderlich ist, wird
empfehlen, um mit 1. September tatsächlich im Besitz der
Ausnahmebewilligung zu sein, möglichst umgehend um die entsprechenden
Ausnahmen einzureichen.

Kosten: Für das erste Firmenfahrzeug für den Probezeitraum von 2
Jahren inklusive Verwaltungsabgaben: 169,49 bzw. 113,59 Euro für 1
Jahr.

Für jedes weitere Firmenfahrzeug für den Probezeitraum von 2
Jahren inklusive Verwaltungsabgaben: 312,09 bzw. 184,89 Euro für 1
Jahr.

Als Beilagen zu den Anträgen sind jedenfalls eine Kopie des
Zulassungsscheines, sowie des Gewerbescheines (Standortnachweis)
erforderlich.

Parkkarten Info (für Bewohnerinnen und Bewohner)

Ebenfalls ab sofort ist das Parkpickerl für die Bewohnerinnen
und Bewohner dieses Gebiets erhältlich. Um dieses zu erhalten, muss
ein entsprechender Antrag entweder persönlich beim Magistratischen
Bezirksamt für den 15. Bezirk bzw. via Internet eingebracht werden.

Informationen zur neuen Kurzparkzone (Parkraumbewirtschaftung)
im Bereich Stadthalle können unter
http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/bezirk/stadthalle.htm abgerufen
werden. Für allgemeine Informationen zum Thema Straße und Verkehr
steht auch die Infoline Straße und Verkehr unter der Wiener
Telefonnummer 95559 zur Verfügung. (Schluss) dee

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Susanne Debelak
   MA 46 - Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.-Nr.: 811 14/927 67
   Fax: 811 14-99-927 67
   Handy: 0664/826 72 24

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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