- 13.07.2005, 11:55:40
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SUPERFUND-Investmentgruppe präsentiert erstes Konzept für ein europaweites Hedge-Fonds-Gesetz
+ SUPERFUND-Gründer Christian Baha: "Österreich könnte führender Fondsstandort in Europa werden." + Bestmöglicher Anleger- und Marktschutz als Ziel des Gesetzes
Wien (OTS) - Die SUPERFUND-Investmentgruppe, mit 55.000 Investoren
und einem verwalteten Fonds-Vermögen von rund 1,5 Milliarden Euro (1.
Quartal 2005) einer der weltweit führenden Anbieter von Futures Fonds
für Privatinvestoren, präsentiert heute ein erstes Konzept für die
Struktur eines Alternativen Investmentgesetzes für Österreich, das in
abgewandelter Form auch europaweit Anwendung finden könnte.
"Wir unterstützen nicht nur klare Richtlinien für Hedge Fonds, wie
sie auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel fordert, sondern wollen auch
konkrete Lösungsansätze für ein Alternatives Investmentgesetz nach
internationalem Vorbild liefern", resümiert SUPERFUND-Gründer
Christian Baha das Engagement seiner Investmentgruppe.
+ Förderung des Wirtschaftsstandortes Österreich
In einem umfassenden Positionspapier beschreibt SUPERFUND die
Leitprinzipien für ein solches Gesetz. Christian Baha: "Die
Rechtssicherheit für Anleger und Marktteilnehmer muss im Vordergrund
des Gesetzes stehen. Es geht uns aber auch um die Förderung des
Wirtschafts- und Finanzstandortes Österreich. Ein rechtssicherer
Rahmen für Anbieter wäre ein internationaler Wettbewerbsvorteil und
würde eine volkswirtschaftliche Wertschöpfung gewährleisten. Dies
hieße: neue Arbeitsplätze, neues Kapital aus dem Ausland, höhere
Steuereinnahmen für den Staat. Derzeit ist Luxemburg der
erfolgreichste Fondsstandort in Europa - was spricht dagegen, dass
Österreich in Zukunft diese Rolle übernimmt?"
In Luxemburg werden zurzeit 2.005 Fonds (mit sämtlichen Sub-Fonds
insgesamt 8.085) verwaltet, davon sind 55,49 % so genannte
Luxemburger SICAV-Konstruktionen. Das insgesamt verwaltete
Nettovermögen der Fonds in Luxemburg beträgt 1.247,407 Milliarden
Euro (Stand: 31.05.2005). Wenn nur ein Teil davon für Österreich
gewonnen werden könnte, wäre dies volkswirtschaftlich von eminenter
Bedeutung.
+ Die Leitprinzipien des Gesetzes
Die wichtigsten Leitprinzipien, die ein Alternatives
Investmentgesetz bieten sollte, begannen die Rechts- und
Finanzexperten von SUPERFUND unter der Führung von Mag. Rainer
Wolfbauer, früher Leiter der Rechtsabteilung der
Bundeswertpapieraufsicht (BWA), bereits im Vorjahr gemeinsam mit
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss vom Institut für Bürgerliches Recht,
Handels- und Wertpapierrecht der Universität Wien, zu entwickeln.
Diese wurden nun aktualisiert und umfassen:
1. Anleger- und Marktschutz
Ein bestmöglicher Schutz der Anleger, aber auch des Marktes
selbst.
2. Schaffung einer gesicherten rechtlichen Basis zur Auflage von
Hedge Fonds in Österreich
Nach derzeitiger Rechtslage ist die Auflage von Hedge- und
Futures-Fonds in der Form eines in Österreich zugelassenen Fonds
nicht möglich. Anbieter müssen in ausländische Jurisdiktionen
(Luxemburg, Irland, Cayman Islands etc.) abwandern. Eine
österreichische Lösung würde Kapital ins Inland bringen und wäre
somit ein Quantensprung für den österreichischen Kapitalmarkt.
2. Schaffung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Hedge- und
Futures-Fonds bei gleichzeitiger Bewahrung des nötigen geschäftlichen
Freiraums:
- Aufsichtsrecht - Transparenz und Offenlegung unter Berücksichtigung auf die Eigenart Alternativer Investments, die oft eine Geheimhaltung der Investmentstrategie selbst verlangt - Weit gehender Freiraum und höchste Flexibilität, um die für solche Fonds charakteristischen Geschäfte zu tätigen - Absicherung auf verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Ebene 3. Marktzugangskontrolle und regelmäßige Aufsicht durch die
Finanzmarktaufsicht FMA
4. Konzession für Anbieter und Schaffung von klaren Rahmenbedingungen
für den Vertrieb und die Beratung in Bezug auf Hedge- und
Futures-Fonds
Investoren müssen voll und ganz über die Eigenschaften, Risiken
und Chancen der von ihnen erworbenen Frodukte aufgeklärt werden.
Dabei darf jedoch der Kreis der Personen, die für den Erwerb von
Hedge- und Futures-Fonds-Produkten in Frage kommen, prinzipiell nicht
eingeschränkt werden.
5. Zulässigkeit von Dachfonds und Einzelfonds sowie von Single-
Manager- und Multi-Manager-Strategien
6. Prospektpflichten bei erstmaligem öffentlichen Angebot
7. Kontinuierliche Informationspflichten der Alternativen
Investments durch Halbjahres- bzw. Jahresberichte
8. Regelmäßige Überprüfung der Kurse und des vorhandenen Vermögens
durch externe Wirtschaftsprüfer
"Österreich hat die einmalige Chance, sich im Zuge der
europaweiten Debatte über Alternative Investments als Vorreiter für
eine moderne Gesetzgebung zu etablieren", fasst SUPERFUND-Gründer
Christian Baha zusammen. "Ziel darf auch nicht eine Überregulierung
sein, wie sie das Investmentmodernisierungsgesetz in Deutschland mit
sich gebracht hat. Das hatte zur Folge, dass kaum mehr Fonds nach
Deutschland gekommen sind. Es geht vielmehr darum, ein Gesetz zu
schaffen, das den Erfordernissen des modernen Kapitalmarktes
entspricht." Jetzt sei die Politik am Zug.
Baha lädt daher den Gesetzgeber, die zuständigen Behörden,
Mitanbieter und Interessensverbände ein, gemeinsam eine Plattform ins
Leben zu rufen, um als Vorreiter in Europa ein entsprechendes Gesetz
zu schaffen.
Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl,
Leitung Public Relations Superfund Asset Management GmbH,
Tel. 0043/1/24700-8134, mailto:[email protected], www.superfund.com
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