• 11.07.2005, 12:05:06
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Regierung muss homosexuelle Lebensgemeinschaften endlich gleichstellen!

Wien (OTS) - "Wir begrüßen es sehr, dass zumindest der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Lichte der bahnbrechenden
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
vom Juli 2003 in der von der HOSI Wien mitbetreuten Beschwerde Karner
gegen Österreich jetzt bereit zu sein scheint, seine frühere
bedenkliche Entscheidung zu korrigieren", kommentiert Bettina Nemeth,
Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die diesbezügliche
Ankündigung von VfGH-Präsident Karl Korinek am vergangenen Freitag.
"1998 hatte der VfGH bekanntlich in der Beschränkung der - damals
noch kostenlosen, dank Schwarz-Blau bei Nichtvorhandensein von
Kindern jetzt nur mehr begünstigten - Mitversicherungsmöglichkeit in
der gesetzlichen Sozialversicherung auf andersgeschlechtliche
LebensgefährtInnen noch keine Verfassungswidrigkeit erkennen wollen
und den Fall an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung
abgetreten." Dieser wies die Beschwerde dann im Oktober 2001 (Zl.
98/08/0218) mit hanebüchenen und willkürlichen Argumenten der
Sonderklasse ab: Wenn eine Frau und ein Mann zusammenleben, handle es
sich in der Regel um eine Lebensgemeinschaft - "während im Falle des
Zusammenlebens gleichgeschlechtlicher Personen auch dann, wenn eine
Person den Haushalt führt, in tatsächlicher Hinsicht noch nicht ohne
weiteres von einer (diesfalls homosexuellen) Lebensgemeinschaft
ausgegangen werden kann".

"Dieser von der HOSI Wien unterstützte Fall", so Nemeth weiter,
"ist übrigens seit 2002 beim EGMR in Straßburg anhängig. Angesichts
des Urteils in Karner gegen Österreich ist davon auszugehen, dass der
EGMR die Republik Österreich wegen der diskriminierenden
Sozialversicherungsgesetze neuerlich verurteilen wird. Der VfGH täte
also gut daran, dieser Verurteilung zuvorzukommen."

Bundesregierung verletzt bewusst Menschenrechte von Lesben und
Schwulen

"Die HOSI Wien", ergänzt Obmann Christian Högl, "hat damals im
Juli 2003 sofort auf die grundlegende, über den Anlassfall im
Mietrecht hinausreichende Bedeutung des Karner-Urteils hingewiesen:
Jegliche rechtliche Ungleichbehandlung von verschieden- und
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ist ebenfalls
menschenrechtswidrig und daher zu beseitigen. Die schwarz-blaue
Regierung hat dies bis heute ignoriert und ist untätig geblieben.
Allerdings will uns die ÖVP seit einem Jahr die Gleichstellung von
Lebensgemeinschaften als ihre Variante der eingetragenen
PartnerInnenschaft und als große Errungenschaft verkaufen, wobei es
bisher ohnehin bei einer bloßen Ankündigung geblieben ist. Nur: Diese
Mogelpackung werden wir ihr nicht abnehmen - zur Gleichstellung der
Lebensgemeinschaften ist sie nach dem denkwürdigen Karner-Urteil
Straßburgs ohnehin verpflichtet. Wir fordern darüber hinaus die volle
rechtliche Gleichstellung mit der Ehe."

Hinweis: Bitte, den EGMR nicht mit dem Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg zu verwechseln!

Gezeichnet: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und
Schwulenverband Österreichs.

Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann: Tel. 0699-11811038
Bettina Nemeth, Obfrau: Tel. 0699-11965265
Kurt Krickler, Generalsekretär: Tel. 5451310 oder 0664-5767466
mailto:[email protected]; http://www.hosiwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HOI

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