Allgemeine Fahrverbote oder Gewichtsbeschränkungen gelten für alle
Wien (OTS) - Mit Ferienbeginn nicht nur in Süd- und
West-Österreich, sondern auch in Nordrhein-Westfalen und Teilen der
Niederlande werden wieder Hunderte Wohnmobile auf Österreichs Straßen
unterwegs sein. Zahlreiche Anrufe beim ÖAMTC bestätigen, dass viele
Caravan-Lenker aus dem Ausland nicht wissen, ob die Lkw-Fahrverbote
auf ehemaligen österreichischen Bundes- und Landesstraßen auch für
sie gelten. Gemeint sind die zahlreichen Fahrverbote für
Schwerfahrzeuge, die der Eindämmung des Lkw-Verkehrs durch Umgehung
der Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen dienen.
Die Verkehrsjuristen des ÖAMTC stellen dazu fest, dass es sich laut
Gesetz bei diesen Beschränkungen um Fahrverbote für Kraftfahrzeuge
handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dienen.
Wohnmobile zählen in diesem Fall nicht als Lkw. Für schwere
Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot nur dann, wenn für das
Befahren der Straße ein allgemeines Fahrverbot oder ein Fahrverbot
mit Gewichtsbeschränkung (z.B. "ab 3,5 t") verordnet worden ist, und
dies auch entsprechend beschildert ist. Einzig die Lkw-Mautpflicht
gilt für alle Wohnmobile über 3,5 Tonnen auf den Autobahnen und
Schnellstraßen.
SERVICE:
Mautinfo im Internet: www.oeamtc.at/maut/
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:iz-presse@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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