• 07.07.2005, 14:15:26
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  • OTS0187 OTW0187

Neues Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ignoriert europäische Entwicklung in Sachen "Lesben- und Schwulenehe"

Wien (OTS) - Mit dem heute vom Nationalrat beschlossenen
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wurden auch drei
EU-Richtlinien (2003/86, 2003/109 und 2004/38), durch die u. a. die
Niederlassungsfreiheit und Familienzusammenführung von
EWR-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU neu
geregelt werden, in österreichisches Recht umgesetzt. Diese
Regelungen betreffen aufgrund der in den Richtlinien vorgesehenen
Angehörigendefinitionen auch Lesben und Schwule. "Obwohl bereits in
15 der betroffenen 28 EU- bzw. EWR-Staaten (und der Schweiz)
gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften rechtlich anerkannt werden
- in drei sogar die standesamtliche Ehe geöffnet ist -, hat der
österreichische Gesetzgeber diese Entwicklungen völlig ignoriert und
so getan, als gebe es diese neuen Rechtsinstitute in halb Europa
nicht", kritisiert Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen
Initiative (HOSI) Wien, das heute beschlossene Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz. "Einmal mehr hat Österreich nur das absolute
Minimum von dem umgesetzt, was die EU vorschreibt."

"EWR-BürgerInnen, die ihr Recht auf Niederlassungsfreiheit in
Anspruch nehmen und nach Österreich ziehen wollen, räumt das neue
Gesetz z. B. selbst dann keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug
ihrer gleichgeschlechtlichen PartnerInnen ein, wenn sie in ihrem
Herkunftsland eine eingetragene PartnerInnenschaft eingegangen sind.
Das betrifft immerhin Deutschland, Frankreich, die fünf nordischen
Länder und demnächst Großbritannien und die Schweiz. Auch darüber, ob
gleichgeschlechtliche Ehegatten aus den Niederlanden, Belgien und
demnächst Spanien in Österreich für den Zweck der Niederlassung
anerkannt werden, schweigt sich das Gesetz verschämt aus."

Auch was die Rechte der sogenannten langfristig
aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen anbelangt, die länger
als fünf Jahre legal in einem EU-Land leben, hat die Bundesregierung
mit ihrer Minimalumsetzung der Richtlinie 2003/109 und unter
Ausnutzung sämtlicher darin vorgesehener Ausnahmemöglichkeiten deren
Intentionen komplett unterlaufen.

"Dass der Frust über die EU immer größer wird", so Krickler
abschließend, "ist da nicht weiter verwunderlich: Wenn es um eines
der wichtigsten und ureigensten Rechte der EU-BürgerInnen geht,
nämlich darum, sich frei in der gesamten EU zu bewegen, werden alle
möglichen Barrieren aufgebaut, während es für LKW, Kapital oder
höchst umstrittene Produkte, wie etwa gentechnisch veränderte
Lebensmittel keinerlei Beschränkungen gibt. Aber einmal mehr zeigt
sich, dass dafür nicht Brüssel, sondern die einzelnen
Mitgliedsstaaten verantwortlich sind."

Relevante Unterlagen zum NAG sowie eine zusammenfassende
Darstellung der für Lesben und Schwule wichtigen Neuerungen finden
sich auf www.hosiwien.at.

Gezeichnet: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und
Schwulenverband Österreichs.

Rückfragehinweis:
Kurt Krickler, Generalsekretär:
Tel. 5451310 oder 0664-5767466
[email protected]; http://www.hosiwien.at

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