• 07.07.2005, 12:28:28
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  • OTS0133 OTW0133

AktionsGemeinschaft uni.wien: Freier Hochschulzugang muss bleiben!

Wien (OTS) - Wie zu erwarten entschied sich der EuGH im Sinne der
von Generalanwalt Francis Geoffrey Jacobs verfassten Rechtsmeinung.
Studierende aus dem EU-Ausland werden eindeutig nach den Artikeln 12,
149 und 150 des EG Vertrages diskriminiert, da für sie andere
Aufnahmebedingungen bestehen als für ÖsterreicherInnen.

Dieses Problem der Diskriminierung ist spätestens seit 1995 (im
Rahmen des EU-Beitrittes) bekannt und seit 2003 absehbar (die
Kommission reichte im März 2003 offiziell Klage ein). Weder die
Rot-Grüne ÖH-Exekutive noch die Bundesregierung, die in gewohnter
Manier den Ball an die Universitäten abgibt, konnten vernünftige und
realistische Konzepte zur Lösung und Bewältigung dieses Problems auf
den (Verhandlungs-) Tisch legen. GRAS/KSV/VSSTÖ haben dieses Problem
in ihrer Exekutivzeit schlichtweg ignoriert. Für dieses fahrlässige
Verhalten müssen nun die Studierenden einen bitteren Preis bezahlen.

"Die bis jetzt eingebrachten Vorschläge sind für die
AktionsGemeinschaft uni.wien genauso kontraproduktiv wie die
Einführung eines Numerus Clausus oder Knock-Out-Prüfungen", so Markus
Langthaler, Fraktionssprecher der AktionsGemeinschaft uni.wien.

Alle Aktionen in diese Richtung sind im Hinblick auf den
verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Freiheit der
Wissenschaft und der Lehre äußerst fragwürdig und daher für uns
strikt abzulehnen.

Wir fordern daher die Regierung auf, keine unausgegorene
Notfalllösung umzusetzen. Sie sollte sich vielmehr gemeinsam mit der
ÖH und weiteren hochschulpolitischen Akteuren an den
Verhandlungstisch begeben, um eine längst überfällige realistische
Lösung zu erarbeiten.

Rückfragehinweis:
Bernhard Spannagl
Geschäftsführender Obmann der AktionsGemeinschaft uni.wien
mobil: 0676-3213123
mailto: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AGP

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