- 05.07.2005, 13:13:50
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Dolinschek rät Konsumenten bei einem Gebrauchtwagenkauf zur Verwendung des Musterkaufvertrages
Wien (BMSG/STS) - "Anfragen und Beschwerden beim Kauf eines
Gebrauchtwagens stellen einen besonderen Schwerpunkt im Rahmen der
Tätigkeit der österreichischen Verbraucherschutzeinrichtungen und
Autofahrerclubs dar. Das liegt zu einem Gutteil an der Natur des
Gebrauchtwagenkaufes. Dieser stellt beide Vertragsparteien vor
schwierige Aufgaben. Einerseits trifft den Gebrauchtwagenhändler
zwingend die Gewährleistungspflicht für ein Fahrzeug, das bereits von
einem Dritten gebraucht worden ist. Anderseits muss der Verbraucher
einen angemessenen Kaufpreis für eine Sache vereinbaren, deren
Qualität er als Laie nicht selbst abschließend beurteilen kann",
betonte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek.
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Antwort auf diese Problematik war die Ausgestaltung eines
Mustervertrages für den Gebrauchtwagenkauf, der faire Spielregeln für
beide Vertragspartner festlegt. Erarbeitet wurde der Mustervertrag
vom BMSG in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation,
dem Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer
Österreich sowie den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC.
"Hauptanliegen des Mustervertrages ist, das vorrangige
Konfliktpotential rund um den vereinbarten oder auch
berechtigterweise erwarteten Fahrzeugzustand zu entschärfen.
Herzstück des Vertrages ist daher eine Bewertungstabelle auf
Grundlage der ÖNORM V5080, durch welche der Fahrzeughändler den
Zustand des betreffenden Fahrzeuges und somit den Vertragsinhalt
genau beschreibt", erklärte Dolinschek weiter. Der besondere
Verdienst des Kaufvertrages liege dabei im selbstregulierenden
Mechanismus: Nach der besonderen Regelung im Vertrag führe eine
fehlende oder unvollständige Bewertung des Fahrzeuges durch den
Händler dazu, dass in diesem Fall ein guter Fahrzeugzustand der
Klasse 2 der Tabelle als vereinbart gilt. Für diesen Zustand habe der
Händler im Rahmen der Gewährleistung auch einzustehen. "Die
Richtigkeit dieser Zustandsklassifizierung wird durch das dem Kunden
grundsätzlich zustehende Recht auf einen Ankaufstest abgesichert. Die
Durchführung eines solchen bei einem Autofahrerclub oder einer
sonstigen neutralen Fachwerkstätte wird den Vertragsparteien durch
den Vertragstext nahegelegt. Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung
von der vom Händler vorgenommenen Bewertung des Fahrzeugzustandes ab,
können beide Parteien den Vertrag für gegenstandslos erklären",
unterstrich der Staatssekretär.
Probleme entstehen häufig auch dann, wenn der Händler einen
Eintauschwagen des Kunden zurücknimmt und dessen Wert auf den
Kaufpreis anrechnen soll. Durch die Zersplitterung dieser beiden
Geschäfte kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten.
Beispielsweise kann es nach Unterfertigung des primär beabsichtigten
Vertrages zu einem Abweichen vom ursprünglich zugesagten Wert des
Eintauschwagens durch den Händler kommen. Der Musterkaufvertrag
beinhaltet beide Geschäftsabschlüsse. Der Händler erstellt bereits im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Schätzbericht, in dem der
Zustand des Eintauschwagens festgehalten und dem Kunden für den Fall,
dass sich das Fahrzeug noch in dem begutachteten Zustand befindet,
ein bestimmter Preis garantiert wird.
Im Zuge des neuen Gewährleistungsrechts wurde der Mustervertrag
entsprechend adaptiert: Festgehalten wird die nunmehr geltende
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, sowie die für Konsumenten
begünstigte Beweislastregelung: Demnach wird vermutet, dass ein
Gewährleistungsmangel vorliegt, sofern ein Fehler innerhalb von sechs
Monaten nach der Übergabe des Fahrzeugs erstmals auftritt.
Der Mustervertrag kann beim Broschürenservice des BMSG unter der
Telefonnummer 0800-202074 bzw. im Internet unter
[email protected]" target="_blank">[email protected] angefordert werden. (Schluß) bxf
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