• 05.07.2005, 09:56:06
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ÖAMTC: An den "Urlaubskrankenschein" denken - egal ob Karte oder Papier

Club-Touristikerin informiert über den Krankenversicherungsschutz für den Urlaub 2005

Wien (OTS) - Eine Million Österreicher hat die neue e-card schon
bekommen. Da sich auf der Rückseite der e-card die "Europäische
Krankenversicherungskarte" befindet, ersetzt sie auch den
Urlaubskrankenschein. "Im November 2005 sollen alle Österreicherinnen
und Österreicher mit der neuen Karte versorgt sein", hat
ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek recherchiert. "Bis dahin müssen
all jene, die noch keine Karte haben, sehr wohl an den
Urlaubskrankenschein in Papierform denken." Die wichtigsten Fragen
und Antworten zum Krankenversicherungsschutz im Urlaub 2005:

Ich habe eine e-card - Wo ist sie gültig?
Bei Bedarf nach medizinischer Versorgung kann die e-card (oder noch
für 2005 eine Ersatzbescheinung) in folgenden Ländern vorgewiesen
werden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Bei Reisen nach
Großbritannien wird bis Ende des Jahres noch der gültige
österreichische Reisepass als Anspruchsnachweis akzeptiert - mit
einer Ausnahme: Für Gibraltar ist wie bei den anderen EU-Ländern die
Europäische Krankenversicherungskarte oder die Ersatzbescheinigung
nötig. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien,
Serbien-Montenegro und in die Türkei, gibt es bilaterale
Anspruchsbescheinigungen, die man über Arbeitgeber oder
Sozialversicherung bestellen kann. Autoreisende, die z.B. auf dem
Landweg Richtung Griechenland reisen, sollten bei der
Krankenscheinbestellung alle Länder, die durchfahren werden,
anführen.

Ich habe noch keine e-card - Wo bekomme ich meine
"Ersatzbescheinigung" in Papierform?
Erwerbstätige erhalten die erforderlichen Unterlagen beim
Dienstgeber, nicht Erwerbstätige fragen bei ihrer jeweiligen
Sozialversicherung an oder bestellen die Unterlagen online unter
http://www.sozialversicherung.at/. Einfach Menüpunkt
"Internationales" und dann "Krankenversicherung" anklicken. Die
Papiere werden für die Dauer des Urlaubs ausgestellt und sind
gebührenfrei.

Gilt mein Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie?
Wichtig ist zu beachten, dass bei Reisen in der EU, bzw. EWR und der
Schweiz jeglicher Anspruchsnachweis (egal ob Karte oder
Ersatzbescheinigung) personenbezogen ist: Jedes Familienmitglied
braucht also eine eigene Karte oder ein Formular.

Wohin wende ich mich am Urlaubsort?
Wenn medizinische Versorgung benötigt wird, muss die Europäische
Krankenversicherungskarte oder die Ersatzbescheinigung direkt beim
österreichischen Vertragspartner (Arzt oder Krankenhaus vor Ort)
vorgelegt werden. Im Notfall können dann ärztliche Hilfe, Medikamente
und auch Spitalspflege auf Kosten des zuständigen österreichischen
Krankenversicherungsträgers in Anspruch genommen werden.

Übernimmt mein Krankenversicherungsschutz alle Kosten, die anfallen
können?
Generell sollten Reisende bedenken, dass gewisse Krankenbehandlungen
im Einzelfall überhaupt nicht oder nur teilweise gedeckt sind (z.B.
Krankenrücktransport). Auch wer verabsäumt hat, einen
Anspruchsnachweis mitzunehmen, kann nur mit einer nachträglichen
Kostenerstattung nach den österreichischen oder den Tarifsätzen des
jeweiligen Landes rechnen. Die verbleibenden Differenzkosten können
nur durch den Abschluss einer privaten Urlaubskrankenversicherung
abgedeckt werden.

Wie die Mitarbeiter der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe immer wieder
erfahren, werden Touristen im Ernstfall in Privatspitäler gebracht,
in welchen jeglicher Anspruchsnachweis wertlos ist. Für eine
Erstbehandlung werden oft 1.000 Euro und mehr gefordert. Diese
Erfahrungswerte sind weitere Argumente, um über eine private Vorsorge
Zusatzversicherung - wie den ÖAMTC-Schutzbrief - nachzudenken. Der
ÖAMTC-Schutzbrief garantiert die Heimholung bereits, wenn der Wunsch
auf Verlegung nach Österreich besteht. "Bei anderen
Reiseversicherungen sollte man jedenfalls die Bedingungen
vergleichen", empfiehlt Kabourek. Manche Reiseversicherungen leisten
nur dann, wenn die "medizinische Notwendigkeit" (z.B.
Krankenrücktransport) ärztlich bestätigt wird. Um auf Fernreisen
optimal geschützt zu sein, gibt es den ÖAMTC-Weltreise-Krankenschutz,
der über den Schutzbrief-Geltungsbereich hinausgeht.

Urlauber sollten sich auch darüber informieren, ob zusätzliche
Einreisebestimmungen bezüglich Krankenversicherung bestehen. Infos
und Empfehlungen finden sich in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter
http://www.oeamtc.at/reise/laender/. Näheres zur e-card gibt es im
Internet unter http://www.chipkarte.at/ oder unter der Serviceline
050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif).

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Pressestelle
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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