- 01.07.2005, 09:31:53
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ÖAMTC: Alles rund um die Warnwesten-Pflicht im In- und Ausland (+Video,+Audio)
In diesen EU-Ländern ist das schützende Gilet für Auto-Urlauber vorgeschrieben
Wien (OTS) - Gelb können sie sein, orange oder rot - die Warnweste
ist seit 1. Mai Teil der verpflichtenden Auto-Ausstattung für
österreichische Autofahrer. "Die reflektierende Kleidung erhöht die
Sichtbarkeit einer Person um das Fünffache", sagt ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer. Auch in Italien, Spanien und Portugal ist eine Warnweste
gesetzlich vorgeschrieben. Die Tragepflicht gilt, wenn der Autolenker
außerhalb des Ortsgebietes sein Fahrzeug verlässt und sich auf der
Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält.
Die Ländervorschriften im Detail:
* Italien: Die Warnwesten-Pflicht gilt für alle Autofahrer
außerhalb geschlossener Ortschaften, sobald das Fahrzeug verlassen
wird und man sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält.
Geahndet wird nur das Nicht-Tragen von Warnwesten (mit 33,60 Euro bei
Sofortzahlung, sonst bis zu 137,55 Euro). Das Nicht-Mitführen der
Schutzwesten ist sanktionsfrei.
* Portugal: Die Warnwesten-Pflicht gilt seit kurzem außerhalb
geschlossener Ortschaften, sobald der Autofahrer sein Fahrzeug
verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält.
Wer die Mitführpflicht nicht beachtet, muss mit Strafen zwischen 60
und 300 Euro rechnen. Wird die Jacke beim Aufstellen des Warndreiecks
nach einem Unfall oder einer Panne nicht getragen, beträgt die
Geldbuße zwischen 120 und 600 Euro.
* Spanien: Die Warnwesten-Pflicht betrifft alle Autofahrer. Sie
gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, sobald der Autofahrer sein
Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen
aufhält. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird mit Geldbußen bis
91 Euro geahndet, bei Sofortzahlung wird ein Nachlass von 30 Prozent
gewährt. Das Nicht-Mitführen der Schutzwesten ist sanktionsfrei.
Alle weiteren Verkehrsbestimmungen inklusive Mitführ- und
Tragepflichten findet man in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter
http://www.oeamtc.at/reise/.
Die Vorschriften in Österreich
Die ÖAMTC-Experten empfehlen, für jeden Autoinsassen eine
Warnweste mitzuführen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste
für den Lenker. Der Club hat auch für Kinder vorgesorgt und bietet
österreichweit Mini-Warnwesten an. "Eine Nicht-Einhaltung der
Warnwesten-Pflicht geht auf Kosten der eigenen Sicherheit und man
riskiert außerdem Strafen", sagt Hoffer.
* Die Tragepflicht für Warnwesten: Die Warnwesten müssen von den
Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des
Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer
Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend
vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf
der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.
* Das sind die Strafen bei Verstößen gegen die neue Vorschrift:
Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen wird geahndet.
Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu
2.180 Euro. "In der Praxis werden 14 Euro verrechnet, es gibt aber
eine straffreie Toleranzfrist bis Ende Juli", sagt der ÖAMTC-Jurist.
Der Club setzt sich dafür ein, dass Bewusstseinsbildung vor Strafe
geht. "Verkehrssicherheit soll nicht als Schikane empfunden werden",
meint Hoffer.
Aviso an die TV- und Hörfunk-Redaktionen:
Ein sendetaugliches Video-File und ein Audio-File zu dieser Meldung
können bei der ÖAMTC-Pressestelle angefordert werden.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Claudia Kesche
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Pressestelle
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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