- 30.06.2005, 14:17:46
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NEUES GESETZ ZUR SICHERUNG DER QUALITÄT VON ABSCHLUSSPRÜFUNGEN Ausschuss drängt auf einheitliches Berufsbild für Buchhalter
Wien (PK) - Der Wirtschaftsausschuss hat heute einem
Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz
(http://iwww.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/I/I_00970
/) die Zustimmung gegeben, das für Wirtschaftstreuhänder und
Revisoren gelten wird. Es stärkt die Selbstverwaltung, indem
Prüfungsverordnungen an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
delegiert werden. Wettbewerbsnachteile durch die längere
Ausbildungsdauer von Wirtschaftsprüfern werden beseitigt, die
Qualität der Prüferausbildung wird erhöht. Die Zustimmung erfolgte -
unter Berücksichtigung von Abänderungen - mit V-S-F-Mehrheit, die
Ablehnung der Grünen begründete Abgeordnete Michaela Sburny mit dem
Umstand, dass sich die Geprüften ihre Prüfer selbst aussuchen können.
Diese dem "Peer-Review"-Prinzip folgende Praxis habe sich anderswo,
etwa an den Universitäten, durchaus bewährt, entgegnete
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.
Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die unter anderem der
Abgrenzung der Prüfungstätigkeiten von Revisionsverbänden und
Wirtschaftsprüfern dienen, boten den Ausschussmitgliedern
Gelegenheit, über die im Einzelnen oft schwer nachvollziehbaren
Abgrenzungen zwischen den einzelnen Berufsbildern bei
Wirtschaftstreuhändern und Buchhaltern zu diskutieren. Ergebnis
dieser Debatte war ein einstimmig angenommener Entschließungsantrag
mit der Aufforderung an den Wirtschaftsminister, die Rechte der
Selbständigen und der Gewerblichen Buchhalter anzugleichen und die
derzeit getrennten Berufe unter der Bezeichnung "Bilanzbuchhalter" zu
vereinigen.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) verlangte moderne Regelungen,
die einer Marktwirtschaft gerecht werden. Dem Abschlussprüfungs-
Qualitätssicherungsgesetz stimme seine Fraktion zu, für problematisch
hielt der SP-Wirtschaftssprecher aber die aufrecht bleibende
Unterscheidung zwischen selbständigen und gewerblichen Buchhaltern,
die von deren Kunden nicht nachvollzogen werden könne. Matznetter
beklagte generell den "Wildwuchs" an kaum unterscheidbaren Berufen,
die in verschiedenen Kammern organisiert seien. Die Regierungsvorlage
schaffe nun zu den schon bestehenden fünf Berufsständen einen
sechsten, den "Wirtschaftsprüfer neu".
Matznetters Vorschlag lautete, sich ein Jahr Zeit zu nehmen, um
einheitliche Berufsstände zu schaffen, die erforderlichen
Praxiszeiten für den Erwerb der Steuerberatungsprüfung abzukürzen,
den Berufsstand der "Buchprüfer" zu kassieren und einen vollen
Berechtigungsumfang des Wirtschaftsprüfers einzuführen. Matznetter
schlug vor, dazu noch in der nächsten Woche eine gemeinsame Lösung
auszuarbeiten. Einer "zünftischen" Regelung werde die SPÖ nicht
zustimmen.
Abgeordnete Michaela Sburny (G) wandte sich ebenfalls gegen die
Unterscheidung von Gewerblichem und Selbständigem Buchhalter und
kündigte die Zustimmung zur Zusammenführung der beiden Berufsbilder
an, wie dies im vorliegenden Entschließungsantrag beabsichtigt sei.
Den Gesetzentwurf, dem hinsichtlich der vorgeschlagenen Obergrenzen
eine Verfassungsklage drohe, werden die Grünen ablehnen. Fragen
Sburnys richteten sich auf die Qualitätskriterien der
Abschlussprüfungen, ihre Kritik galt dem Umstand, dass sich die
Geprüften ihre Prüfer selbst aussuchen können sollen.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) zeigte Verständnis für die Argumente
der Oppositionssprecher, wies aber zugleich auf Klarstellungen zur
Abgrenzung von gewerblichem und selbständigem Buchhalter hin und
unterstrich die Notwendigkeit der Qualitätssicherung bei
Abschlussprüfungen.
Abgeordneter Reinhard Mitterlehner (V) sprach von einer vernünftigen,
praxisbezogenen Regelung und erläuterte den Abänderungsantrag, der
mehr Transparenz und praktikablere Fristsetzungen bringe. Auch
Mitterlehner zeigte Verständnis für Matznetters Klagen wegen
unübersichtlicher Berufsbilder und zeigte sich gesprächsbereit, in
dieser Frage bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode zu einem Ergebnis
zu kommen. Einem Schnellschuss erteilte der Ausschussobmann aber eine
Absage.
Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) begrüßte den Willen Matznetters,
in der Frage klarerer Berufsbilder etwas weiterzubringen, warnte aber
vor der Illusion, allen Wünschen gleichzeitig gerecht werden zu
wollen.
Bundesminister Martin Bartenstein gab zunächst Auskunft über die im
Gesetz enthaltenen Kriterien zur Qualitätssicherung von
Wirtschaftsprüferkanzleien hinsichtlich Unabhängigkeit sowie Auswahl
und Weiterbildung der Mitarbeiter. Für die Prüfungen sei ein Peer-
Review-Verfahren vorgesehen, bei dem der Prüfer aus einem
Dreiervorschlag ausgewählt werde. Dieses Verfahren habe sich in
anderen Bereichen - der Minister nannte als Beispiel die
Universitäten - bewährt.
Bei berufsrechtlichen Fragen strebe er grundsätzlich einen breiten
Konsens an, sagte Bartenstein, wollte aber ebenfalls keinen
"Schnellschuss". Den Entschließungsantrag begrüßte der Minister,
erinnerte aber daran, dass das Berufsbild "Gewerblicher Buchhalter" -
kein Wirtschaftstreuhandberuf - einst massiv von der SPÖ gefordert
worden sei. Für selbständige Buchhalter ohne Matura sei eine
zwölfjährige Berufspraxis als Erfordernis zu lange. Auch er halte
vernünftige und konsensuale Liberalisierungsschritte für möglich und
wünschenswert, sagte Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf hinsichtlich der
Qualitätssicherung von Abschlussprüfungen unter Berücksichtigung des
Abänderungsantrages mit V-S-F-Mehrheit befürwortet.
Die Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes erzielte,
ebenfalls unter Berücksichtung des Abänderungsantrages, die Mehrheit
der Koalitionsparteien.
Der Entschließungsantrag zur Lösung der Problematik der Selbständigen
und Gewerblichen Buchhalter wurde einstimmig verabschiedet.
GEWERBERECHTSNOVELLE 2005 SOLL VERFAHRENSOFFENSIVE EINLEITEN
Weiters beschloss der Ausschuss EU-Anpassungen heimischer Gesetze,
vor allem der Gewerbeordnung und des Mineralrohstoffgesetzes.
Umweltorganisationen werden an Verfahren des integrierten
Umweltschutzes (IPPC-Verfahren) beteiligt. Dazu kommen neue
Mengenschwellen für kanzerogene Substanzen sowie für Kaliumnitrat und
eine stärkere Betonung des Zivilschutzes. Der verstärkte Einsatz
vereinfachter Genehmigungsverfahren soll zu der im "Reformdialog für
Wachstum und Beschäftigung in Österreich" vereinbarten
Verfahrensoffensive beitragen
(http://iwww.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/I/I_00971
/).
In der Debatte bekannte sich Abgeordneter Johann Moser (S) namens
seiner Fraktion zu allen Maßnahmen, die der Verbesserung der
Wirtschaftslage und der Beschäftigung dienen. Die Qualität von
Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren müsse aber erhalten bleiben,
die notwendige Transparenz und die Anrainerrechte seien bei
Betriebsgenehmigungen zu wahren.
Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek (G) stellte in Abrede, dass man
Betriebe mit einer Grundfläche von 800 Quadratmetern als
Bagatellanlagen bezeichnen könne und beklagte, dass die
Parteistellung für NGOs in IPPC-Verfahren auf die so genannten
"objektiven Rechte" eingeschränkt und lokale Bürgerinitiativen
ausgeschlossen werden. Streitigkeiten, die im verkürzten Verfahren
vermieden werden, würden laut Glawischnig-Piesczek nur auf den - für
alle teuren - Zivilrechtsweg verlagert. Die Bauordnung reiche für die
Wahrnehmung von Anrainerrechten nicht aus. Die Kritik der
Abgeordneten galt auch der Nichteinbeziehung von Schieß- und
Sprengmittelanlagen in die Seveso-II-Richtlinie.
Abgeordneter Johann Ledolter (V) begrüßte die Umsetzung der
Vereinbarungen des Beschäftigungsgipfels hinsichtlich der
Verfahrensbeschleunigung und sprach von einem guten Entwurf im
Interesse von Wirtschaft und Konsumenten.
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) kritisierte die Beschneidung von
Anrainerrechten bei gleichzeitiger Nichtanpassung von
Emissionsgrenzwerten an den Stand der Technik. Auch für Oberhaidinger
sind 800-Quadratmeter-Betriebe keine "Kleinstbetriebe".
Abgeordneter Hannes Bauer (S) warnte vor der, wie er sagte, Illusion,
dass die Einschränkung von Parteienrechten zu einer
Verfahrensbeschleunigung führe, das Arbeitsinspektorat sollte in die
konzentrierten Verfahren von Anfang an einbezogen sein, betonte
Bauer.
Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) begrüßte hingegen die Ausweitung
des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und bat den Minister um
Auskunft über die bisherigen Erfahrungen mit dem vereinfachten
Verfahren.
Bundesminister Martin Barteinstein bewertete die bisherigen
Erfahrungen mit dem vereinfachten Verfahren positiv und zeigte sich
überzeugt, dass seine Ausdehnung, die von den Betrieben gewünscht
werde, Früchte tragen werde. Die Einbeziehung des Arbeitsinspektorats
sei gewährleistet. Andere Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung
wie der Einsatz des integrierten Projektmanagements seien
ressortintern in Überlegung. An einem Berufsbild "Behördenmanager"
werde gearbeitet. Die Herauslösung der Schieß- und
Sprengmittelanlagen aus der Gewerbeordnung erklärte der Minister mit
der notwendigen Zustimmung der Länder.
Abgeordneter Christoph Matznetter(S) schlug vor, die Zeit bis zur
Abstimmung im Plenum zu nutzen, um eine Herabsetzung der
Betriebsflächengrenze für vereinfachte Verfahren auf 600 Quadratmeter
zu senken und sachliche Kriterien zu fixieren, bei denen die
Parteienstellung im Einzelfall bestehen bleibe.
Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner (V) zeigte sich darüber
gesprächsbereit.
Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung stimmte der Ausschuss der
Änderung der Gewerbeordnung in der Fassung eines in der Debatte
vorgelegten V-F-Abänderungsantrages insofern einstimmig zu, als damit
Gewerblichen Buchhaltern des Recht zur Vertretung und zur Abgabe von
Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen
Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Wege bei den
Finanzbehörden berechtigt.
Die restlichen Bestimmungen der Gewerberechtsnovelle 2005 erhielten
unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages die Zustimmung von
ÖVP, SPÖ und Freiheitlichen.
AUSSCHUSS FÜR FORTSETZUNG DES SCHUTZHÜTTENSANIERUNGSPROGRAMMS
Die Abgeordneten Hermann Gahr (V) und Josef Bucher (F) hatten einen
Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung des
Schutzhüttensanierungsprogramms vorgelegt. Ihr Appell an den
Wirtschafts- und an den Landwirtschaftsminister lautete, gemeinsam
mit Alpinvereinen und Bundesländern ein mehrjähriges Programm für den
alpinen Raum auszuarbeiten. Die Antragsteller unterstreichen folgende
Schwerpunkte: ökologische Sanierung von Schutzhütten alpiner Vereine,
insbesondere hinsichtlich Energieversorgung, Abwasser- sowie
Abfallentsorgung, Brandschutz, Arbeitnehmerschutz, Adaption von
Genehmigungsverfahren an die alpinen Gegebenheiten, Wartung des
alpinen Wegenetzes, alpine Sicherheit, Vorsorge für Bergung und Erste
Hilfe, Schutz von Natur und alpiner Umwelt sowie der alpinen Flora
und Fauna, sanfter Tourismus, gesundes Wandern (648/AE).
Abgeordneter Hermann Gahr (V) präsentierte zu Beginn der Debatte
einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag, der die Liste der Schwerpunkte
um die Verdeutlichung des ökologischen und regionalwirtschaftlichen
Potenzials einer mit der Alpenkonvention einschließlich der
einschlägigen Protokolle abgestimmten Entwicklung des alpinen Raums
ergänzte.
Nach positiven Wortmeldungen der Abgeordneten Dietmar Hoscher (S),
Marianne Rest-Hinterseer (G) und Maximilian Hofmann (F) begrüßte auch
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein den in der Abstimmung
einhellig verabschiedeten Entschließungsantrag. Der Minister bekannte
sich zu einem mehrjährigen Programm für den alpinen Raum.
Bartensteins Lob galt dabei den Bundesländern, die sich an der
Fortsetzung des Schutzhüttensanierungsprogramms beteiligen.
BÜRGERINITIATIVE FORDERT STILLLEGUNG VON KOHLEKRAFTWERKEN
"Aus für die dreckige Kohle" sagt eine Bürgerinitiative, die vor der
Klimakatastrophe warnt und Kohlekraftwerke stilllegen oder auf
umweltfreundliche Brennstoffe wie Biomasse und Biogas umrüsten will
(http://iwww.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/BI/BI_000
15/).
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) sah das Anliegen der
Bürgerinitiative durch die Verabschiedung des Ökostromgesetzes und
den zunehmenden Ausstieg der Betriebe aus der Nutzung der Kohle als
weitgehend erledigt an. Nach wie vor aktuell sei aber die Forderung
nach Erfüllung der Kyoto-Ziele und mehr Energieeffizienz.
Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek (G) hielt die Bürgerinitiative
für wichtig, weil die E-Wirtschaft angesichts steigender Ölpreise
verstärkt auf Kohle zurückgreife.
Dieser Aussage widersprach Wirtschaftminister Bartenstein, der anhand
des Energieberichts auf rückläufigen Kohleverbrauch, insbesondere von
Braunkohle, und auf die Fortschritte bei der Rauchgasentschwefelung
hinwies. Bartenstein räumte aber ein, dass der Umstieg von der Kohle
auf Erdgas aus Gründen des Klimaschutzes wichtig sei. - Die
Bürgerinitiative wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
GRÜNE FÜR NEUGESTALTUNG DER GÜTEZEICHENVERORDNUNG
Die Grünen wollen die Gütezeichenverordnung in Richtung Transparenz,
Übersichtlichkeit, Verlässlichkeit und Qualitätssicherheit
reformieren. "Gütesiegeln kommt angesichts der Angebotsvielfalt eine
erhöhte Bedeutung für die Orientierung der KonsumentInnen zu", führte
Antragstellerin Gabriela Moser (G) in der Erläuterung ihres Antrages
aus
(http://iwww.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/A/A_00349
/).
Abgeordnete Ridi Steibl (V) sprach von einem guten Ansatz und hielt
es für wichtig, die Konsumenten etwa über gesunde Ernährung besser zu
informieren. Ihren Antrag auf Vertagung der Vorlage begründete die
Abgeordnete mit entsprechenden Bemühungen auf EU-Ebene, sie erwarte
im kommenden Jahr einen diesbezüglichen Bericht.
Abgeordneter Johann Moser (S) drängte hingegen auf die Entwicklung
eigenständiger österreichischer Vorstellungen für Gütesiegel, das
bloße Nachvollziehen von EU-Normen sei zu vermeiden.
Bundesminister Martin Bartenstein informierte den Ausschuss darüber,
dass die Zulässigkeit nationaler Gütezeichen zusätzlich zum
europäischen CE-Zeichen derzeit geprüft werde. Das Ergebnis dieser
Prüfung sei abzuwarten. - Der Vertagungsbeschluss erfolgte mit V-F-
Mehrheit. (Schluss)
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