Neues System verschont Bagatellsünder, "Rowdys" verlieren gleich den Führerschein
Wien (OTS) - Viel zu kurzen Sicherheitsabstand gehalten, Fußgänger
auf dem Schutzweg gefährdet oder Kind nicht angeschnallt: Alle, die
am Steuer eines Autos oder eines Motorrads gegen bestimmte
Verkehrsregeln verstoßen, müssen ab 1. Juli mit einer Vormerkung
rechnen. "13 Übertretungen sind festgelegt. Statt eines Punktesystems
mit möglichen Schikanen nach harmlosen Übertretungen sind nun
Maßnahmen gegen echte Hochrisikolenker vorgesehen", sagt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer. "Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur
Parkdelikte setzt, braucht keine Vormerkung zu befürchten."
Bei 13 Delikten ist eine Vormerkung im Führerscheinregister der
Wohnsitzbehörde die "Vorstufe" zum Entzug der Lenkberechtigung. Der
Verkehrssünder darf vorerst den rosa Schein behalten, sieht aber die
"gelbe Karte". Der Verstoß ist aber mehr als "nur" ein
Verwaltungsstraf-Tatbestand. Der ÖAMTC zeigt, wie sich - nach der
Schwere der Übertretung - die Deliktstufen voneinander abgrenzen:
* Fußgänger auf dem Schutzweg gefährden:
Wer einen Fußgänger, beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg
behindert, muss - wie bisher - mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Gefährdet man einen Fußgänger auf dem Schutzweg, wird die
Verwaltungsstrafe höher und es gibt zusätzlich eine Vormerkung im
Führerscheinregister. Verhält man sich aggressiv oder besonders
rücksichtslos gegenüber einem Fußgänger, wird neben der Verhängung
einer Verwaltungsstrafe die Lenkberechtigung gleich für mindestens
drei Monate entzogen.
* Gefährlich kurzen Abstand halten:
Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und 0,6 Sekunden (das
sind 14 bis 21 Meter bei 130 km/h), kann eine Verwaltungsstrafe
verhängt werden. Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4
Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben der höheren
Strafe auch eine Vormerkung. Der aggressive Drängler, der nicht
einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer
Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen.
Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe oder unter Umständen
sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.
* Vorrangverletzung bei einer Stopptafel oder roter Ampel:
Bei Formalverstößen (z.B. das Anhalten einen Meter nach der
Haltelinie oder "Rollstopp", also das Überfahren der Stopptafel im
Schritttempo) setzt es eine Verwaltungsstrafe. Muss jemand bremsen
oder anhalten, wird ein vorrangberechtigter Autofahrer, Motorrad-
oder Radfahrer oder gar die Straßenbahn behindert, dann drohen eine
Verwaltungsstrafe und eine Vormerkung im Register. Bei Gefährdung von
Bevorrangten muss man mit einer Verwaltungsstrafe und dem
Führerscheinentzug (auch hier mindestens drei Monate) rechnen.
* Alkoholisiert, aber nicht voll betrunken fahren:
Auf eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille steht eine
Verwaltungsstrafe ab 218 Euro und die Vormerkung. Bei Alkoholisierung
zwischen 0,8 und 1,2 Promille wird - wie bisher - eine
Verwaltungsstrafe ab 581 Euro und ein Monat Führerscheinentzug
verhängt. Ab 1,2 Promille drohen Strafe ab 862 Euro und mindestens
drei Monate Führerscheinentzug sowie eine (teure) Nachschulung.
Alkoholisierung jenseits der 1,6 Promille oder Verweigerung des
Alkotests wird streng sanktioniert: Hier muss man mit einer Strafe ab
1.162 Euro, mindestens vier Monaten Führerscheinentzug, dem Auftrag
zur Nachschulung und zum Absolvieren eines Psychotests rechnen.
* Ebenso gibt es eine Vormerkung für das Fahren mit nicht
vorschriftsgemäß gesicherten Kindern, die Behinderung von
Einsatzfahrzeugen durch das Befahren des Pannenstreifens, das Fahren
mit nicht gesicherter Beladung oder Lenken eines Fahrzeuges mit
schweren Mängeln (wie z.B. völlig abgefahrenen Reifen), das Umfahren
eines geschlossenen Bahnschrankens oder Überqueren einer
Eisenbahnkreuzung trotz Rotlichts.
Was passiert mit der Vormerkung?
Die sogenannten "Vormerkdelikte" werden als nicht so gefährlich
angesehen wie jene schweren Delikte, die zur sofortigen Entziehung
der Lenkberechtigung führen. Mit dem Strafbescheid zur ersten
Übertretung wird der Lenker über die drohenden weiteren Schritte bei
Fortsetzung seiner "Karriere" informiert. Nach mehrfachen
Übertretungen muss der Lenker Maßnahmen absolvieren, die von
psychologischen Gesprächen über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu
Schulungen zur richtigen Kindersicherung reichen. "Wird innerhalb von
zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die
Vormerkung nicht mehr berücksichtigt", erklärt Hoffer.
Was fehlt noch?
Derzeit ist noch in Diskussion, welche Maßnahmen die Behörde bei der
zweiten Übertretung anzuordnen hat. Bekannt ist zwar, dass dafür
psychologische Nachschulungen, Fahrschul-Perfektionsfahrten,
Fahrsicherheitstrainings, Ladungssicherungskurse oder Erste
Hilfe-Kurse in Betracht kommen. Die genaue Zuordnung und die Kosten
werden aber noch im Sommer feststehen.
Alles Wissenswerte rund um das Vormerksystem gibt es auf der
ÖAMTC-Homepage unter http://www.oeamtc.at/recht/.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger
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