Club-Touristikerin hat die gängigsten Bestimmungen zusammengestellt
Wien (OTS) - Auch in einer "grenzenlosen EU" gehören
Personaldokumente ins Reisegepäck, um sich ausweisen zu können. "In
den meisten EU-Ländern darf der Pass maximal fünf Jahre abgelaufen
sein, ein Personalausweis muss als Reisedokument immer gültig sein",
weiß Erika Kabourek vom ÖAMTC. Was tun, wenn der Pass im Urlaub
verloren geht? Brauchen Kinder einen eigenen Pass? Die Touristikerin
des Clubs kennt die gängigen Bestimmungen und weiß auch, was in
"Reisepass-Notfällen" zu tun ist:
* Reisepass obligat: Speziell aufpassen muss man in jenen EU-Staaten,
die nicht dem Schengenraum angehören. Das sind die zehn neuen
EU-Länder sowie Großbritannien und Irland. Im Gegensatz zu den
Schengen-Ländern müssen bei der Einreise Personaldokumente vorgezeigt
werden. In außereuropäischen Staaten muss der Pass oft noch eine
bestimmte Zeitspanne nach der Einreise gültig sein (z.B. in China
noch sechs Monate). Bei Reisen in die USA darf nur noch der neue
EU-Reisepass verwendet werden. Ansonsten muss man sich ein Visum
besorgen. Übrigens: Der nationale Führerschein ist zwar ein amtlicher
Lichtbildausweis, er gilt auf Reisen aber nicht als Personaldokument.
* Kinder ohne Reisepass: Oma und Opa wollen mit ihrem Enkel in den
Urlaub. Aber schon auf dem Flughafen ist Endstation: Das Kind darf
nicht verreisen, weil es im Reisepass der Mutter eingetragen ist, die
Mutter aber nicht mitfährt. Auch wenn das Kind gemeinsam mit den
Eltern verreist, kann ein Reisepass-Eintrag zu massiven Problemen
führen. Das zeigen immer wieder Fälle aus der
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: Verletzt sich etwa die Mutter im Urlaub
und muss per Krankenrücktransport nach Österreich gebracht werden,
kann das Kind nicht mit dem Vater heimfahren, wenn es im Pass der
Mutter eingetragen ist. Kabourek: "Wir empfehlen Eltern, für ihre
Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr einen eigenen Pass zu
besorgen. Der ist dann auch bis zum zwölften Lebensjahr gültig. Ab
diesem Alter ist ein eigener Pass dann übrigens Pflicht."
* Reisepass vergessen: Wer am Flughafen entdeckt, dass der Reisepass
fehlt, für den ist der Urlaub noch nicht verloren. Es gibt
Möglichkeiten, die Reise trotzdem anzutreten. Um Zeit zu gewinnen,
muss im Notfall der Flug verschoben werden. Die Polizeistation am
Flughafen stellt keine Notpässe mehr aus. Jetzt können Reisende ihr
Glück nur beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft
versuchen. Teilweise gibt es einen Journaldienst außerhalb der
Amtsstunden. In Wien wird der Notpass außerhalb vom Parteienverkehr
von der Rathauswache (MA 68) ausgestellt. Wichtig ist, dass man
mittels Flugticket oder Hotelbestätigung nachweisen kann, den Pass
wirklich zu benötigen. Übrigens: Wer bereits im Besitz eines
EU-Passes ist, dem reicht ein Führerschein, um sich auszuweisen und
ein Notpass kann ausgestellt werden. Wer sich nicht ausweisen kann,
muss seine Identität durch einen Angehörigen bezeugen lassen. Der
Notpass ist aber vom Reiseziel abhängig nur begrenzte Zeit gültig.
* Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen: Jetzt muss man rasch
handeln und bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- oder
Diebstahlsanzeige machen. Dann lässt man sich bei der
österreichischen Vertretungsbehörde einen kurzfristigen Reisepass für
die Heimreise ausstellen. Die Mitarbeiter der
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe stehen in Not geratenen Mitgliedern in
dieser Situation zur Seite. Sie sind rund um die Uhr erreichbar unter
Tel. +43 1 25 120 00. "Um vor Ort leichter agieren zu können, sollte
man auf jeden Fall Kopien der Dokumente mitnehmen und diese im Gepäck
getrennt von den Originalen verwahren", empfiehlt Kabourek. Wieder
daheim, gehört der Verlust dann nochmals polizeilich gemeldet und das
neue Dokument beantragt.
Mehr Tipps gibt es in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter
http://www.oeamtc.at/reise/.
Aviso an die TV- und Hörfunk-Redaktionen:
Ein sendetaugliches Video-File und ein Audio-File zu dieser Meldung
können bei der ÖAMTC-Pressestelle angefordert werden.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger
Rückfragehinweis:
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Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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