• 23.06.2005, 10:00:38
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ÖAMTC: Grüne Karte und A-Pickerl sind wichtige Reisebegleiter (+Audio, +Video)

Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung muss jederzeit möglich sein

Wien (OTS) - Die Länderbestimmungen zum Mitnehmen von
Versicherungskarten sind sehr unterschiedlich. "Bei Auslandsreisen
sollte man sicherheitshalber auch dann die Grüne Karte mitführen,
wenn das nicht vorgeschrieben ist", empfiehlt ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer. Die 30 Rechtsberater des Clubs werden immer wieder mit Fällen
von Mitgliedern konfrontiert, die die jeweiligen
Landes-"Gepflogenheiten" teuer zu spüren bekommen. So wurde kürzlich
einem österreichischen Autofahrer nach einem Blechschaden in Italien
der Führerschein abgenommen, weil er keine Grüne Karte vorweisen
konnte. "Ein glatter Rechtsbruch", stellt Hoffer klar. "In Italien
muss das Kennzeichen als Versicherungsnachweis anerkannt werden." Um
solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, hat der Club-Experte
die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Innerhalb der EU sollte das Kfz-Kennzeichen als Nachweis eines
bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes eigentlich ausreichen.
In vielen Ländern schaut die Praxis anders aus. "Auch wenn die Karte
nicht vorgeschrieben ist, wird sie trotzdem verlangt", warnt Hoffer
vor unerwarteten Kontrollen. Reisende sollten die Grüne Karte vor
allem nach Italien mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme laut
österreichischem Versicherungsverband in Albanien, Andorra,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldawien, Serbien und
Montenegro, Rumänien, Ukraine und Weißrussland. Seit dem EU-Beitritt
ist die verpflichtende Mitnahme in die baltischen Länder Estland,
Lettland, Litauen, Malta sowie auch nach Polen gefallen.

Für die Türkei, Tunesien, Iran, Israel und Marokko muss eine
eigene Grüne Karte von der Versicherung ausgestellt werden. Bei
dieser Grünen Karte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert
eingetragen. Bei der Türkei ist darauf zu achten, dass der
Versicherungsschutz für die gesamte Türkei gilt. Für die Zeit der
Reise wird in diesen fünf Ländern die Versicherungsprämie erhöht.
Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig
angeführt, muss man bei Einreise in das jeweilige Zielland eine
Grenzversicherung abschließen.

Hilfe bei Unfällen - Grüne Karte, Europäischer
Unfallbericht und Kaskoversicherung

Die Grüne Karte ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung
kostenlos erhältlich, gilt aber immer nur für ein Jahr. Wenn sie
nicht automatisch von der jeweiligen Versicherung zu Beginn des
Jahres zugesandt wird, sollte man sie rechtzeitig vor der Reise
anfordern. "Im Schadenfall erleichtert die Karte eine leichtere
Abwicklung", sagt der ÖAMTC-Experte. Außerdem empfiehlt er die
Mitnahme des Europäischen Unfallberichtes. Der Club bietet seinen
Mitgliedern im Folder "Alles für Ihre Reise" ein Exemplar des
Unfallberichtes an. In den europäischen Reise-Infoblättern,
Bestandteil vom Touring-Set, ist außerdem eine Übersetzung des
Unfallberichtes in der jeweiligen Landessprache zu finden.

Im Falle eines Unfalles hilft auch eine Kaskoversicherung. Wer
keine ständige Kaskoversicherung hat, sollte für die Auslandsreise
eine Reisekaskoversicherung abschließen. "Sie garantiert, dass man
sein Geld in allen Fällen rasch bekommt", sagt Hoffer. Auch wenn
jemand durch einen Unfall völlig unverschuldet zu Schaden gekommen
ist, muss er oft lange auf die Erstattung seiner Ansprüche durch die
gegnerische Haftpflichtversicherung warten.

Das A-Pickerl immer vorausschauend kleben

Auch das A-Pickerl (Größe beim Pkw mindestens 115 x 175 mm, dunkle
Schrift) hat trotz Europäischer Union noch lange nicht ausgedient.
"Der ovale Aufkleber ist immer dann nötig, wenn kein 'neues'
EU-Kennzeichen angebracht ist", klärt der ÖAMTC-Jurist auf. Bei
Fahrten außerhalb der EU empfiehlt Hoffer ein A-Pickerl zusätzlich
zum EU-Kennzeichen anzubringen. "Selbst gebastelte EU-Pickerl schauen
zwar nett aus, werden aber nicht als internationale
Unterscheidungszeichen anerkannt", warnt Hoffer vor zu viel
Kreativität.

Weitere Informationen zu allen Länderbestimmungen findet man auf
der Homepage des Clubs unter http://www.oeamtc.at/reise/.

Aviso an die TV- und Hörfunk-Redaktionen:
Ein sendetaugliches Video-File und ein Audio-File zu dieser Meldung
können bei der ÖAMTC-Pressestelle angefordert werden.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Claudia Kesche

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Pressestelle
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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