- 21.06.2005, 09:53:01
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ÖAMTC: Beim Storno zählt jeder Tag - sonst bleibt man trotz Versicherung auf Kosten sitzen
Reisestorno-Versicherung bezahlt nur, wenn "richtig" storniert wird
Wien (ÖAMTC-Presse) - Beim Buchen einer Reise ist der Gedanke
fern, dass etwas den lang ersehnten Urlaub verhindern könnte. Wie
wichtig es trotzdem ist, auch für diesen Fall vorzusorgen und alle
Eventualitäten zu bedenken, zeigt der Fall eines ÖAMTC-Mitglieds.
"Trotz Stornoversicherung mussten wir eingreifen, um unserem Mitglied
zu seinem Recht zu verhelfen", erzählt Gabriele Pfeiffer von der
ÖAMTC-Rechtsabteilung.
Das Ehepaar M. wollte nach einem langen Winter in Thailand Sonne
tanken. Die Reise samt Unterkunft im Luxushotel war gebucht und auch
eine Stornoversicherung abgeschlossen, als Herr M. völlig unerwartet
schwer erkrankte. Nach einem zehntägigen Krankenhaus-Aufenthalt
ereilte ihn bei der Entlassung die nächste Hiobsbotschaft: Sein Arzt
untersagte ihm die Teilnahme an der Reise. "Die Familie hat völlig
richtig gehandelt und umgehend das Reisebüro informiert", sagt
Pfeiffer.
Kurz darauf kam dennoch die böse Überraschung. Die Versicherung
wollte nur 50 Prozent der Stornokosten übernehmen. "Das Ehepaar wäre
auf rund 2.300 Euro sitzen geblieben", schildert die ÖAMTC-Expertin.
Die Begründung - der Rücktritt sei zu spät erfolgt. Wie war es dazu
gekommen? Der behandelnde Arzt hatte der Versicherung gegenüber
angegeben, dass für ihn schon bei der Einlieferung ins Spital klar
gewesen war, dass ein Reiseantritt unmöglich ist. Wäre das Storno
bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgt, wären die anfallenden Kosten
geringer gewesen. "Allerdings hat der Arzt dem Patienten seine
Bedenken nicht mitgeteilt. Wir haben erreicht, dass nach einer
weiteren schriftlichen Klarstellung bei der Versicherung alle
Stornogebühren übernommen wurden", sagt die ÖAMTC-Juristin.
Was man rund um eine Stornoversicherung beachten sollte
* "Immer das Kleingedruckte lesen, damit man seine Rechte kennt",
rät Pfeiffer. Die meisten Versicherungen bezahlen außer bei
gesundheitlichen Problemen des Reisenden auch bei einer plötzlichen
schweren Erkrankung, Unfall oder Todesfall eines nahen Verwandten.
Vielfach gedeckt sind Rücktritte, wenn durch ein Elementarereignis
(z.B. Feuer) ein großer Sachschaden am Eigentum des Versicherten
entsteht und seine persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Einige
Gesellschaften decken auch Stornokosten bei unverschuldetem Verlust
des Arbeitsplatzes, bei Einreichung einer Scheidungsklage, Einlangen
einer gerichtlichen Vorladung oder etwa bei Nichtbestehen der Matura.
* "Beim Abschluss prüfen, ob auch ein Reiseabbruch versichert
ist", sagt die ÖAMTC-Juristin. Es kommt immer wieder vor, dass
Urlauber ihre Reise zwar antreten können, dann aber zum Beispiel aus
gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Einige
Stornoversicherungen inkludieren auch diese Möglichkeit.
* "Es gibt Gründe, warum Versicherungen keine Zahlungen leisten",
warnt Pfeiffer: Wenn einer der Stornogründe (z.B. Krankheit,
Schwangerschaft) bei Abschluss der Versicherung bereits vorgelegen
hat oder voraussehbar gewesen ist, wenn bestehende Leiden akut
werden, wenn eine Reise aus beruflichen Gründen nicht angetreten
werden kann und schließlich wenn es sich aufgrund von bestehenden
Leiden um eine nicht bzw. nur bedingt versicherbare Person handelt.
Allerdings sehen die meisten Versicherungen vor, dass nach Vorlage
eines ärztlichen Attests die Möglichkeit einer Sondervereinbarung mit
dem Versicherer besteht.
"Das Wichtigste ist bei Eintritt des Versicherungsfalles sofort
das Reisebüro zu informieren", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Beim
Stornieren zählt jeder Tag, weil je näher der Abreisetermin rückt die
Stornogebühr immer höher wird." Die Einhaltung dieser Fristen und das
"richtige" Stornieren mit allen erforderlichen Unterlagen und
Nachweisen sind maßgeblich dafür, ob die Versicherung auch in vollem
Maß bezahlt. "Bei plötzlicher Erkrankung muss man sich im
Zweifelsfall sogar beim Arzt über seine Reisefähigkeit erkundigen, um
rechtzeitig stornieren zu können", bekräftigt die Club-Juristin.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Claudia Kesche
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