- 17.06.2005, 11:19:42
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Küberl zu Weltflüchtlingstag: "Soziale Startbedingungen für Flüchtlinge katastrophal"
Caritas: Selbst hochqualifizierte Kräfte finden im besten Fall Hilfsarbeiterjobs
Wien (OTS) - "Anerkannte Flüchtlinge dürfen in Österreich nicht zu
Sozialfällen auf Lebenszeit werden", fordert Caritas-Präsident Franz
Küberl angesichts des bevorstehenden UN-Weltflüchtlingstages am
kommenden Montag (20. Juni). Hinsichtlich der Zahl an Anerkennungen
hätte Österreich zwar viel geleistet, die sozialen Startbedingungen,
die (amtlich bestätigte) Verfolgte in Österreich vorfänden, seien
aber katastrophal: "Selbst hochqualifizierte Flüchtlinge finden im
günstigsten Fall nur Hilfsarbeiterjobs", so Küberl.
Derzeit verstünden wir es in Österreich nicht, die Potenziale der
Flüchtlinge zu nützen. Die aktuelle und zurückliegende Novellen
hätten die Situation der Betroffenen in Sachen Familienbeihilfe
zusätzlich enorm verschlechtert. Personen, denen Österreich
temporären Schutz bietet (etwa 1.000 pro Jahr) solle sie überhaupt
zusammen mit dem Kindergeld gestrichen werden.
Als "unmenschlich" bezeichnet der Caritas-Präsident die
vorgesehene Schubhaft für AsylwerberInnen, die über EU-
Nachbarstaaten zu uns kommen. "Im Klartext bedeutet das, dass die
AsylwerberInnen oft monatelang sinnlos eingesperrt sind, bis sie
tatsächlich überstellt werden können. Vor allem für traumatisierte
Menschen vervielfacht sich dadurch das Leid." Zudem gäbe es in den
östlichen Nachbarstaaten keine angemessene Versorgung für
Traumatisierte.
"Dublin 2 darf kein Heiligtum sein"
Auf EU-Ebene solle Österreich seinen EU-Vorsitz 2006 nützen, damit
es zu einer partnerschaftlichen Teilung der Verantwortung für
Flüchtlinge komme, fordert Küberl. "Dublin 2 darf kein Heiligtum
sein" plädiert der Caritas-Präsident hier für eine neuerliche
Diskussion. So könne etwa gerade bei den besonders schutzbedürftigen,
traumatisierten Personen jener Staat zuständig sein, in dem erstmals
der Asylantrag gestellt wurde. "Hier muss man ein unwürdiges Hin- und
Herschieben der ohnehin schon in den Herkunftsländern oder auf der
Flucht traumatisierten Menschen vermeiden." In einem zweiten Schritt,
also nach dem Asylverfahren, könne eine weitere Aufteilung der
Betroffenen erfolgen.
Die EU-Verordnung Dublin 2 sieht vor, dass AsylwerberInnen in jenes
EU-Land zurückgeschoben werden, in dem der Eintritt in die EU
erfolgte.
Im Jahr des 50-jährigen Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention
plädiert der Caritas-Präsident dafür, den eigentlichen Sinn der
Asylgesetzgebung nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich den Schutz
vor Gewalt und Verfolgung: "Auch wenn nicht jeder Asylwerber in
Österreich Asyl erhalten kann, hat dennoch jeder ein Recht auf ein
faires Verfahren."
PolitikerInnen dürften keine Angst vor Flüchtlingen schüren: "Im
Vorjahr sind von rund 17 Millionen Menschen auf der Flucht rund
25.000 in Österreich gelandet."
Rückfragehinweis:
Caritas Österreich
Mag. Silke Ruprechtsberger
Tel: 01/488 31/417 oder: 0664/82 66 909
kommunikation@caritas-austria.at
www.caritas.at
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