- 16.06.2005, 09:13:50
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AK: Umweltminister Pröll muss Bundesländer bei Feinstaub unterstützen
Partikelfilter bei Bau-, Erntemaschinen und Traktoren in besonders belasteten Gebieten sicherstellen
Wien (OTS) - Eine Klarstellung der Handhabe von Bund und Ländern
bei der Feinstaubbekämpfung und Partikelfilter für Lkw und
Off-Road-Maschinen, speziell Baumaschinen und Traktoren, fordert die
AK bei der heute, Donnerstag, stattfindenden Tagung der
Landesumweltreferenten. "Wenn der Umweltminister die
Hauptverantwortung schon auf die Länder abschiebt, darf er sie nicht
durch bundesrechtliche Vorschriften blockieren", sagt AK Experte
Franz Greil. Die jüngste Studie des Umweltbundesamtes im Auftrag des
Umweltministers zeigt: Allein die Land- und Forstwirtschaft stößt mit
2.340 Tonnen viel mehr Feinstaub aus als die gesamten
österreichischen Pkw mit 1.610 Tonnen.
In der Bauwirtschaft emittieren veraltete Geräte ebenfalls 596
Tonnen oder 8,6 Prozent aller Emissionen des Straßen- und
Off-Road-Verkehrs. "Arbeitnehmer und Anrainer müssen daher vor
Emissionen aus Verbrennungsmotoren geschützt werden, weil diese den
ultrafeinen und lungengängigen Teil des Feinstaubs (PM 2,5)
verursachen", erklärt Greil. Daher seien Maßnahmen auf Grund des
letzten Stands der Technik, also Partikelfilter, unerlässlich, so der
AK Experte.
Partikelfilternachrüstungen bei Off-Road-Maschinen und Lkw müssen
in besonders betroffenen Gebieten, z.B. Fahrverbote für besonders
alte Modelle, vorgeschrieben werden. Weitere Anreizmöglichkeiten
bestehen bei der Vergabe von Bauaufträgen durch Bund und Land. Laut
Studien reduziert Feinstaub die Lebenserwartung der Menschen in
Österreich um acht Monate. "Denn die bisher vom Umweltminister
vorgelegten Maßnahmen reichen nicht aus, um Österreich im nächsten
Winter bei Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen zu schützen", warnt
Greil.
"Damit sich Bund und Länder nicht ständig den Schwarzen Peter
zuspielen, muss Umweltminister Pröll endlich Kontrollmöglichkeiten
für die Länder schaffen", sagt Greil. Der Schutz vor überhöhter
Immissionsbelastung setzt zwar rechtlich bei den Ländern an, die
Einhaltung und Kontrolle von Emissionsnormen hängt aber letztendlich
von Bundesvorschriften ab. Wollen die Bundesländer z.B. in besonders
vom Feinstaub belasteten Gebieten Partikelfilter für höchst
emittierende Off-Road-Fahrzeuge oder -Maschinen vorschreiben und
kontrollieren, geht das de facto nicht ohne gesetzliche Absicherung
in den Bundesvorschriften, vor allem im Gewerberecht und
Mineralrohstoffgesetz.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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