• 13.06.2005, 15:24:17
  • /
  • OTS0194 OTW0194

Fachtagung: Freiheitsbeschränkungen bei Personen mit einer geistigen Behinderung und/oder einer psychischen Erkrankung

Wien (OTS) - Wie gehen wir damit um? Wann sind sie nach dem neuen
Heimaufenthaltsgesetz zulässig?

Donnerstag, 16. Juni 2005
Josef-Brunauer-Zentrum
Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg
10.00 Uhr - 16.30 Uhr
(Registrierung ab 9.00 Uhr)

Pressekonferenz:
9:30 Uhr- 10:00 Uhr im Josef -Brunauer Zentrum

LR Dr. Erwin Buchinger, Landesrat für Soziales, Land Salzburg
Mag. Michael Chalupka, Präsident des ÖKSA
Dr. Peter Barth, Bundesministerium für Justiz
Maga. Magdalena Lederer, Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen

Mit 1. Juli 2005 tritt das Heimaufenthaltsgesetz in Kraft. Vom
Geltungsbereich des neuen Gesetzes sind Wohngemeinschaften, Heime,
Wohngruppen und ähnliche Betreuungsformen, in denen wenigstens drei
psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut
oder gepflegt werden, erfasst.

Das Österreichische Komitee für Soziale Arbeit, die Arbeitsgruppe
Sonder- und Heilpädagogik der Universität Wien und das
Bundesministerium für Justiz laden VertreterInnen all jener
Einrichtungen zur Fachtagung ein, die Personen mit einer psychischen
Erkrankung und/oder geistigen Behinderung betreuen. Verwaltungs- und
Einrichtungsleitungen, pädagogische LeiterInnen, ÄrztInnen,
RichterInnen, Fachdienste und PflegedienstleiterInnen sollen über die
wesentlichen Inhalte des Heimaufenthaltsgesetzes informiert werden.

Eine Freiheitsbeschränkung ist nach diesem Gesetz nur dann
zulässig, wenn die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigt
werden kann. Daher wird der Focus bei dieser Tagung auf alternative
Vorgehensweisen zur Freiheitsbeschränkung gelegt.

In den Workshops sollen Sicherheit und Klarheit bei der Anwendung
des Heimaufenthaltsgesetzes gegeben und offene Problemstellungen
diskutiert werden.

Die persönliche Freiheit der Betreuten zu schützen und die
beruflich mit der Pflege und Betreuung betrauten Personen zu
unterstützen, ist die Intention des Heimaufenthaltsgesetzes. Mit
dieser gemeinsamen Tagung wollen wir dieser Absicht noch vor
Inkrafttreten des Gesetzes entsprechen.

Rückfragehinweis:
ÖKSA
Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit
Frau Irene Köhler
Tel.: (+43) 01/5482922
e-mail: office@oeksa.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel