- 09.06.2005, 15:33:04
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euro adhoc: Admiral Sportwetten AG / Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Hauptversammlung lehnt Sonderprüfung ab (D)
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09.06.2005
Admiral Sportwetten AG: Hauptversammlung lehnt Sonderprüfung ab
Wien, 9. Juni 2005. In der heute stattgefundenen 5. ordentlichen
Hauptversammlung der Admiral Sportwetten AG wurde ein von
Rechtsanwalt Dr. Kurt Berger gestellter Antrag auf aktienrechtliche
Sonderprüfung mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. "Wie von Dr.
Berger gefordert haben wir heute nochmals das Geschäftsmodell von
Admiral Sportwetten im Detail erläutert sowie Geschäftsbeziehungen
zum Novomatic-Konzern soweit möglich offen gelegt. Wir sehen zudem
keinen Anlass für eine Sonderprüfung, die ja nur bei Verdachtsgründen
auf Unredlichkeit oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung
vorgesehen ist", so KR Herbert Lugmayr, Vorsitzender des
Aufsichtsrates von Admiral Sportwetten.
In der Hauptversammlung wurde dem Vorstand ein genehmigtes Kapital
von EUR 1,915 Mio. eingeräumt. Dieser Kapitalrahmen kann innerhalb
von 5 Jahren in einer oder mehreren Tranchen als Bar- oder
Sachkapitalerhöhung ausgenützt werden.
Die Hauptversammlung hat zudem die Verlängerung des
Vorratsbeschlusses für ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z
8 iVm Abs 1a Aktiengesetz beschlossen und den Vorstand damit zum
Erwerb eigener Aktien im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals bis zum 15. Juni 2007 ermächtigt.
Für das Geschäftsjahr 2005 wurde die Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH zum Abschlussprüfer bestellt.
Alle übrigen Punkte der Tagesordnung wurden gemäß den vorliegenden
Anträgen beschlossen.
Rückfragehinweis:
Hochegger|Financials,
Mag. (FH) Roland Mayrl,
Tel.: (++43-1) 504 69 87-31,
E-Mail: r.mayrl@hochegger.com
Ende der Mitteilung euro adhoc 09.06.2005 15:00:48
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