• 09.06.2005, 12:20:38
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Muhm begrüßt Verfassungsbeschwerde für Pensionskassen-Versicherte

Laut Gutachten für die AK ist die Aufweichung der Mindestverzinsung bei Pensionskassen ein verfassungswidriger Eingriff in Eigentumsrechte

Wien (OTS) - "Jetzt wird es rasch Rechtssicherheit für die 400.000
Pensionskassen-Versicherten geben", begrüßt AK Direktor Werner Muhm,
dass die Nationalratsabgeordneten der SPÖ die Aufweichung der
Mindestverzinsungsgarantie bei Pensionskassen vor den
Verfassungsgerichtshof bringen. Die Arbeiterkammer hat im Sommer 2004
allen Parlamentsklubs ein Gutachten zur Verfügung gestellt: Dass die
Regierung die Regeln für die Mindestverzinungsgarantie geändert hat,
ist ein verfassungswidriger Eingriff in Eigentumsrechte - auf längere
Sicht bedeuten die geänderten Regeln bis zu 20 Prozent weniger
Pension für die Versicherten. "Das Gutachten spricht eine deutliche
Sprache. Mit der Aufweichung der Mindestverzinsung hat die Regierung
die Nachschusspflicht der Pensionskassen auf ein Minimum gesenkt und
die ganze Last den Versicherten aufgebürdet", sagt Muhm. Durch die
Beschwerde der Abgeordneten werde jetzt der Weg zum
Verfassungsgerichtshof abgekürzt: "Und hoffentlich ist dann wieder
Schluss mit dem Vabanque-Spiel, zu dem die Regierung die
Pensionskassen für die Versicherten gemacht hat."

Rückfragehinweis:
Peter Mitterhuber
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2347
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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