In der Praxis halten sich selbst Behindertentaxis nicht an die Normen
Wien (OTS) - Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern gibt es seit
zwei Jahren sehr strenge gesetzliche Bestimmungen, die in der Praxis
kaum greifen, kritisiert ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl.
Behinderte in Rollstühlen sind - etwa in Behindertentaxis - rein
rechtlich wie "Ladegut" zu behandeln, informiert
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.
Doch diese Vorschrift scheint weder allgemein bekannt zu sein, noch
wird sie umgesetzt. "Bei Behindertentransportern werden Menschen samt
Rollstuhl über die Rampe ins Fahrzeug geschoben und dort 'irgendwie'
transportiert werden", kritisiert Hirtl die gängige Praxis.
Der "Haken" an den Vorschriften: die speziellen Normen für die
Beförderung von Menschen in Rollstühlen sind rechtlich nicht
automatisch verbindlich, sondern gelten nur dann, wenn ihre
Einhaltung vertraglich vereinbart worden war. Doch im "harten"
Transportgewerbe-Wettbewerb scheint sich kaum ein Unternehmen
freiwillig strengeren Sicherheitsmaßnahmen als nötig zu unterwerfen.
Umso eindringlicher der Appell der ARBÖ-Verkehrsjuristin: "Jeder
Behindertentransport sollte sich diese speziellen Normen zum Vorbild
nehmen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind." Den
körperbehinderten Kunden legt sie ans Herz, sich nur solche
Taxiunternehmen auszusuchen, die sich sehr wohl an die spezifischen
Normen halten.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR