• 06.06.2005, 13:41:34
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Kukacka: Nach morgiger ÖBB-Betriebsratswahl hohe Anzahl von Personalvertretern deutlich geringer!

Anzahl sinkt von 2300 auf 750 - Arbeitsverfassungsgesetz reduziert Zustimmungsrechte der Betriebsräte

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Wien (OTS) - "Nach der morgigen Betriebsratswahl (7-9 Juni) wird
es im ÖBB Konzern rund 750 Betriebsräte geben, um rund zwei Drittel
weniger als vor der ÖBB-Reform", betonte heute, Montag,
Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka. Die ÖBB-Reform zeige auch
bei der Beseitigung der überzogenen Personalvertretungsrechte und der
Verminderung der hohen Anzahl von Personalvertretern, wie sie der
Rechnungshof kritisiert hatte, erste positive Auswirkungen. Damit sei
auch die frühere Behauptung von Gewerkschaftsvorsitzenden Wilhelm
Haberzettl, es würde nach der ÖBB-Reform sogar mehr Personalvertreter
geben, ad absurdum geführt. *****

Die ÖBB werden auch in diesem Bereich vom Sonderfall zu einem
normalen Unternehmen. Die Regierung habe auf die entsprechende Kritik
des Rechnungshofes aus dem Jahre 2003 reagiert und das spezielle
ÖBB-Betriebsverfassungsgesetz, das überzogene
Personalvertretungsrechte und Freistellungsregelungen enthielt, durch
das Arbeitsverfassungsgesetzes ersetzt. Die Dienstfreistellungen
seien im Arbeitsverfassungsgesetz jetzt neu geregelt und deutlich
reduziert worden. Zum Vergleich: In den ÖBB-Alt haben laut
Betriebsverfassungsgesetz 2002 insgesamt rund 2.300 Mitarbeiter für
die damals 48.802 Eisenbahnern teilweise ein Mandat als Mitglied der
mehrstufigen Personalvertretung ausgeübt, 134 davon waren gänzlich
freigestellt. Dies führte dazu, dass 2002 insgesamt 285.774 Stunden
für Personalvertretungstätigkeiten erfasst wurden, das sind rund 8
Prozent der Pflichtleistung dieser Arbeitnehmer bzw. ein
Personalaufwand von 7,4 Millionen Euro. Jetzt werden für nunmehr
43.000 Mitarbeiter 750 Betriebsräte teilweise freigestellt. Auch die
Anzahl der gänzlichen Freistellungen würden deutlich reduziert, eine
genaue Zahl stehe noch nicht fest.

Die Reduzierung komme zustande, da mit der Anwendung des
Arbeitsverfassungsgesetz eine zusätzliche Vertretungsebene wegfalle
und auch bei den ÖBB nunmehr einen Betriebsrat und einen
Zentralbetriebsrat vorgesehen sei. Durch die Anwendung des
Arbeitsverfassungsgesetz kommt es nun zu einer kostengünstigeren
Personalvertretung und weniger Freistellungen und damit zu einer
finanziellen Entlastung des Unternehmens. Auch die Bürokosten müssten
jetzt zum Grossteil durch die Betriebsrats-Umlagen der Mitarbeiter
finanziert werden, wie dies auch in jedem anderen Unternehmen der
Fall ist.

Die Rückführung der Zustimmungsrechte der Personalvertretung auf
jenes Maß, das im Arbeitsverfassungsgesetz für alle österreichische
Betriebe und ihre Betriebsräte vorgesehen ist, befreie die ÖBB auch
in diesem Bereich aus dem Korsett der staatlichen Monopolbahn in die
wirtschaftliche Normalität. Damit werden die Mitwirkungsrechte des
Betriebsrates auf jenes Maß reduziert, wie sie auch in andern
Großbetrieben herrschen. Die Betriebsratswahlen bei den ÖBB finden
von 7 bis 9. Juni statt. Nach der Wahl der Betriebsräte werde aus der
Gesamtheit der gewählten Betriebsratsmitglieder nach dem Grundsätzen
des Verhältniswahlrechts Zentralbetriebsratsmitglieder gewählt,
schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Mag. Christian Dolezal
Pressesprecher
Tel. +43 (01) 711 62/8803

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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