- 03.06.2005, 13:54:43
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- OTS0244 OTW0244
euro adhoc: BilTrain AG / Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, Verzehr der Hälfte des Grundkapitals (D)
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Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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03.06.2005
Aus dem vorläufigen Ergebnis der BWA zum 30.04.2005 hat sich nach
Vorlage Anfang Juni 2005 ergeben, dass die Hälfte des Grundkapitals
i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz aufgezehrt ist. Aus diesem Anlass
und den aktuellen Erkenntnissen konnte die KPMG als Abschlussprüfer
ihre Prüfung noch nicht abschließen, so dass dementsprechend noch
keine ordentliche Hauptversammlung durchgeführt werden kann.
Auf Grund der Anzeige i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz und der
befristeten Zustimmung zum Vergleich beim Oberlandesgericht Dresden
(Frist bis 31.07.2005, s. adhoc-Mitteilung vom 30.03.2005) hat der
Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat beschlossen an dem geplanten
Termin zum 21.07.2005 eine außerordentliche Hauptversammlung
einzuberufen und die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Andreas Rottstädt
Tel.: +49 (0)351 8739 152
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc 03.06.2005 13:21:38
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Emittent: BilTrain AG
Lindenaustraße 11
D-01069 Dresden
Telefon: +49 (0)351 8739 110
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