• 25.05.2005, 17:43:31
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Novelle des Krankenpflegegesetzes

Die Berufsgruppe der Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen in Österreich begrüßt die heute im Gesundheitsausschuss beschlossene Novelle des Krankenpflegegesetzes

Wien (OTS) - Gerhard Flenreiss, Berufsgruppenobmann der
Arbeitskräfteüberlasser und Arbeitsvermittler in der
Wirtschaftskammer Österreich sowie Geschäftsführer der Manpower GmbH,
wertet die heute im Gesundheitssausschuss beschlossene Novelle des
Krankenpflegegesetzes als Schritt in die richtige Richtung:

"Als Berufsgruppenobmann werte ich die aktuelle Reform
grundsätzlich als sehr positiv. Frau Bundesministerin Rauch-Kallath
hat damit einen wichtigen ersten Schritt zur Behebung des
Pflegenotstandes in Österreich gesetzt. Zur Beschränkung des
zulässigen Prozentsatzes an Zeitarbeitskräften mit 15 % haben wir
allerdings eine differenzierte Meinung: Für den Krankenhausbereich
ist diese Deckelung durchaus angebracht, im Pflegebereich hingegen
wird diese Quote insbesondere bei der Langzeitpflege und in privaten
Pflegeheimen rasch ausgereizt sein. Der bestehende Pflegenotstand
wird mit dieser Beschränkung langfristig kaum behoben werden können.
Die Berufsgruppe der Arbeitskräfteüberlasser schlägt daher eine
Evaluierung und eventuelle Nachjustierung dieser Quote nach einem
Jahr vor."

Zu den fallweise geäußerten Bedenken im Hinblick auf die künftige
Qualität der Pflege-Dienstleistungen erklärt Flenreiss: "Wir nehmen
die Sorge betreffend der Aufrechterhaltung der Pflege-Qualität und
-Kontinuität sehr ernst und werden in diesem sensiblen Bereich
besonders auf eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Durchführung
der Dienstleistungen durch unsere MitarbeiterInnen achten."

Rückfragehinweis:

Dr. Saskia Kreuzer 
   Pleon Publico Public Relations & Lobbying 
   1030 Wien, Neulinggasse 37 
   Tel: +43-1-717 86-109 
   Fax: +43-1-717 86-60 
   Mobil: +43-676-83 786 109

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