• 25.05.2005, 15:35:15
  • /
  • OTS0224 OTW0224

AUSSCHUSS VERABSCHIEDET MEHRHEITLICH SOZIALRECHTSÄNDERUNGSGESETZ Diskussion über Gebarung einzelner Krankenkassen

Wien (PK) – Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete mit
der Stimmenmehrheit von ÖVP, FPÖ und den Grünen das Sozialrechts-
Änderungsgesetz 2005. Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag der
beiden Regierungsparteien.

Das SRÄG 2005 enthält neben der Einführung einer
Geringfügigkeitsgrenze im Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz nach ASVG-Muster auch den Entfall der
Mindestbeitragsgrundlage im B-KUVG sowie die Schaffung einer neuen
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung. Bei Änderungen im
ASVG-Bereich geht es etwa um die Fusionierung der
Betriebskrankenkasse Alpine Donawitz und der Betriebskrankenkasse
Kindberg. Ferner enthält die Novelle Klarstellungen hinsichtlich der
Einhebung des Service-Entgelts für die E-Card, eine Anpassung des
Dienstgeberabsetzbetrages aufgrund der Auflösung des Ausgleichsfonds
der Pensionsversicherungsträger und die Erweiterung der
Bemessungsgrundlage für Wochengeld um bezogenes Kinderbetreuungsgeld.

Abgeordneter Richard Leutner (S) sprach von einer
Administrationsnovelle, die einige positive Punkte enthalte. Die
Zusammenlegung der zwei Gebietskrankenkassen begrüßte der Redner
ebenso wie die Erweiterung des Unfallschutzes von Jugendlichen auf
Tage der außerschulischen individuellen Berufsorientierung. Nicht
einverstanden war er mit den Regelungen der Bauern-
Sozialversicherung, etwa mit der Absenkung der Beitragszuschläge für
die verspätete Beitragsabführung von 10 % auf 5 %. Das Service-
Entgelt lehnte er namens seiner Fraktion ab, weil damit die
Versicherten belastet werden. Dass es sozialpolitisch auch anders
gehe, so Leutner, zeige ein gemeinsamer S-V-Antrag aus der Zeit der
Großen Koalition. Seiner Ansicht nach profitieren die Arbeitgeber von
der neuen Karte, weil sie sich die Administration für die
Krankenscheine ersparen. Im Zusammenhang mit einem Schreiben der
Bauinnung regte der Abgeordnete an, dass die Dienstgeber ihre
Dienstnehmer vor Antritt der Beschäftigung zur Krankenversicherung
anmelden, um die Schattenwirtschaft wirksam bekämpfen zu können. Zur
Abführung von AUVA-Mitteln meinte er, dass auf Dauer die
Mitteltransfers die AUVA und deren Leistungen, was vor allem die
Prävention und die Investitionen in die eigenen Einrichtungen
betrifft, beeinträchtigen werden. Seiner Ansicht nach wäre es
wichtig, mittelfristig zu einem Konzept für die Krankenversicherung
zu kommen.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) sah im vorliegenden SRÄG die
Zusammenfassung von notwendigen Reform- und Verbesserungsschritten in
verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Beim Service-Entgelt kann
Tancsits keine Nachteile erkennen. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit
der bäuerlichen Sozialversicherung nannte er einen sozialen
Fortschritt, zu dem sich alle bekennen können.

Auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) betonte, dass der Entwurf Punkte
enthalte, die positiv zu sehen sind, aber auch Maßnahmen vorsehe, die
den Arbeitnehmern keinen Vorteil bringen. Im Hinblick auf das
Service-Entgelt ortete er juristische Ungereimtheiten, vor allem im
Hinblick auf die Gruppen, die vom Service-Entgelt befreit werden
sollen. Unklarheiten bestehen seiner Ansicht nach auch im
Zusammenhang mit einer Formulierung das Wochengeld betreffend. Beim
PRIKRAF würde sich Öllinger wünschen, dass es für die privaten
Krankenanstalten klare Definitionen gibt. Hinsichtlich der
Mittelentnahme aus der AUVA beklagte der Redner, dass die
Unfallversicherung zu einer Krankengeldfinanzierungsinstitution
umgewandelt werde.

Abgeordneter Herbert Haupt (F) brachte einen Abänderungsantrag ein,
der den Mitteltransfer von der AUVA, die über eine Liquiditätsreserve
von 407,2 Mill. € verfügt, zum Ausgleichsfonds der
Krankenversicherungsträger im Ausmaß von 100 Mill. € vorsieht.
Außerdem soll in den Verwaltungskörpern des Hauptverbandes der Kreis
der StellvertreterInnen des/der Vorsitzenden um jeweils eine Person
erweitert werden. Ferner soll zur Sicherung der Fortführung der
Fondslösung für die privaten Krankenanstalten eine erhöhte
Ausgangsbasis für die Jahre 2005 bis 2008 vorgesehen werden. Die
Finanzierung des Fonds, insbesondere die Gegenverrechnung von
Kostenbeiträgen und die Umsatzsteuer, bleiben unberührt. Die in der
Vorlage vorgesehenen Maßnahmen, begonnen von der Transferleistung bis
hin zum PRIKRAF, sah der Redner als gerechtfertigt an. Er
unterstrich, dass es sich in dem Entwurf in vielen Punkten um reine
technische Anpassungen handle.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) bezog sich in seiner
Wortmeldung u.a. auf den Hilferuf der Bauinnung, trat für Maßnahmen
ein, die die Betriebe nicht übermäßig belasten, und wies darauf hin,
dass man in einer Arbeitsgruppe versuche, eine Lösung zu erzielen. Im
Zusammenhang mit dem Service-Entgelt für die E-Card machte der Redner
darauf aufmerksam, dass die Einhebung der Krankenscheingebühr die
Betriebe belastet habe, diese aber dafür keine Abgeltung erhielten.
Durch den Transfer von Geldern der AUVA in Richtung Ausgleichsfonds
soll keineswegs die Liquidität der AUVA beeinträchtigt werden. Die in
der Vorlage enthaltenen Lösungen hielt der Redner aus „pragmatischen"
Gründen für richtig und für politisch akzeptabel.

Abgeordneter Manfred Lackner (S) meinte, mit dem Transfer der
Geldmittel könne das Problem der Kassenfinanzierung nicht gelöst
werden. Für seine Fraktion unterstrich er, dass die PRIKRAF-Regelung
keine Zustimmung findet, weil sie nicht ausreichend sei.

Die Novelle ist zum Teil eine verwaltungstechnische Novelle, erklärte
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat. Die Fusionierung der
Gebietskrankenkassen sei ruhig und in Kooperation mit den
Mitarbeitern über die Bühne gegangen und habe wahrscheinlich deshalb
kein Echo in den Medien gefunden. Für die Fusionierung wurde ein
Sozialplan, der im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erstellt wurde,
ausgearbeitet.

Das Service-Entgelt für die E-Card soll möglichst unbürokratisch
eingehoben werden und auch die Betriebe so gering wie möglich
belasten. Dass die Gruppen, die unter den Befreiungstatbestand
fallen, nicht definiert sind, was von G-Abgeordnetem Öllinger
behauptet wurde, bestritt die Ressortchefin und verwies auf § 31c
ASVG.

Die Kritik am Bauernpaket konnte Rauch-Kallat nicht teilen, werden
doch hierdurch Härten vermieden. Die Reduktion von 10 % auf 5 % ist
ihrer Ansicht nach gerechtfertigt.

Die Installierung der Stellvertreter im Hauptverband gehe auf einen
Wunsch der Selbstverwaltung zurück und verursache keine Kosten.

Die Liquidität der AUVA wurde geprüft, diese 100 Mill. € verursachen
bei der Unfallversicherung kein Liquiditätsproblem. Dieser Transfer
entspreche auch der Verfassung.

Der Probebetrieb für die E-Card endet laut Rauch-Kallat am 28. Mai,
mit Ende des Jahres werde man den Krankenschein „ade sagen" können.

Die Ministerin kam auch auf die Situation der Wiener
Gebietskrankenkasse und deren hohes Defizit zu sprechen und wies
darauf hin, dass es in Wien die bestverdienenden Beitragszahler und
die geringste Zahl an Mitversicherten gebe. Wien müsste daher
„hochweiß" sein, dass dem nicht so sei, sollte auch deren Obmann zu
denken geben. Das Defizit lässt sich ihrer Ansicht nach keinesfalls
auf die Arbeitslosenzahlen zurückführen.

Abgeordneter Walter Schopf (S) befasste sich mit der E-Card-
Problematik und trat für eine E-Card ein, die bedienungsfreundlich
für den Betrieb, die Arbeitnehmer und die Ärzte ist und eine
Entlastung bringt. Ein Problem ortete er bei der Gebühr für diese
Karte, zumal Haupt als Sozialminister angekündigt hat, dass es keine
Belastung der Arbeitnehmer über Gebühr geben werde; nun sollen 10 €
eingehoben werden. In diesem Zusammenhang hielt es der Redner für
angebracht, hinsichtlich atypisch Beschäftigter, freier Dienstnehmer
und mehrfach geringfügig Beschäftigter Änderungen herbeizuführen.

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) bedauerte, dass die
Sozialdemokraten der Vorlage nicht zustimmen und somit wertvolle
soziale Verbesserungen nicht mittragen werden. Den Transfer von
100 Mill. € an die AUVA sah er wie zuvor Mitterlehner pragmatisch.
Fasslabend nannte die Verhältnisse der Wiener Gebietskrankenkasse als
„nicht zum Besten stehend", „weil teilweise miserabel gewirtschaftet
wurde".

Abgeordneter Karl Donabauer (V) verteidigte die Regelungen im
bäuerlichen Sozialversicherungsbereich. In der Folge kam er auf die
Wiener Gebietskrankenkasse und auf Artikel ihres Obmannes zu
sprechen. Außerdem sprach Donabauer davon, dass es bislang keine
Trägerkonferenz „mit einer inhaltlichen Diskussion" gegeben habe.
Seiner Ansicht nach sollten die Probleme der Krankenkasse genau
analysiert werden.

Abgeordneter Herbert Haupt (F) meinte, der Wiener Gebietskrankenkasse
sei es bei gleicher Struktur wie bei der Oberösterreichischen
Krankenkasse nicht gelungen, erfolgreich zu sein. Abgeordneter Franz
Riepl (S) hielt es für fehl am Platz, Aussagen von Funktionären einer
Krankenkasse, die an den Verhandlungen des Ausschusses nicht
teilnehmen, hier zu debattieren. Abgeordneter Karl Öllinger (G) regte
an, Bittner und andere Kollegen des Hauptverbandes zu einer
Diskussion im Ausschuss einzuladen.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) sprach im Zusammenhang mit dem PRIKRAF
die Benachteiligung zwischen privaten und öffentlichen Trägern
hinsichtlich der Patientenstruktur, der Aufnahmepflicht, der
Intensivstation und der Notfallstation an. Abgelehnt werden von den
Sozialdemokraten die Maßnahmen im Rahmen der Bauern-
Sozialversicherung, hinsichtlich der positiven Punkte werde man im
Plenum getrennte Abstimmung verlangen.

Abgeordneter Herbert Haupt (F) wies darauf hin, dass die Chipkarten-
Gebühr 1997 vereinbart wurde und sich deren Höhe seit Jahren nicht
verändert habe. Seiner Ansicht nach handle es sich um eine
Umverteilung von den Kranken zur Solidaritätsgemeinschaft.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) machte darauf aufmerksam, dass es
nicht Schuld der Krankenkasse sei, wenn Betriebe keine Beiträge
zahlen oder sich mit diesen im Rückstand befinden.

Abgeordneter Franz Riepl (S) fragte, ob es wirklich stimme, dass im
Rahmen einer Novelle zum Einkommensteuergesetz der Finanzminister
eine Verordnungsermächtigung für das ASVG erhalten soll. Angesichts
der Uneinbringlichkeit von Arbeitgeberschulden bei den Krankenkassen
wäre laut Riepl die Solidargemeinschaft der Wirtschaft gefordert. Der
Redner vermutet, dass das Service-Entgelt ein Flop wird, da sich die
Verwaltungskosten auf 5 € oder mehr belaufen sollen; der Hauptverband
geht von mindestens 4 € pro Fall aus.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) wies im Zusammenhang mit der in
der Debatte angesprochenen guten Gebarung der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse darauf hin, dass diese viele Leistungen nicht
mehr bezahle. Ausschließlich auf Kosten der Versicherten habe sich
diese Gebietskrankenkasse saniert, behauptete sie.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat erklärte, das Service-Entgelt für
die Gesundheitskarte sei keine neue Maßnahme. Das Entgelt von 10 €
sei geringer als die Kosten für die Ausstellung von vier
Krankenscheinen. Zudem sei die E-Card jederzeit verfügbar. Zu den von
Riepl angesprochenen Zahlen meinte die Ressortleiterin, die
Berechnungen des Hauptverbandes seien von einer Erlagscheinvariante
ausgegangen. Es werden aber Verhandlungen geführt, um eine einfache
Regelung zu erreichen; der Aufwand wird im Vergleich zur
Erlagscheinvariante geringer ausfallen. Auch strich Rauch-Kallat
heraus, dass großteils aufgrund von Insolvenzen den
Krankenversicherungen die Beiträge entgangen sind. Sie merkte auch
an, dass im Rahmen einer Befragung von Versicherten die
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse „sehr positiv" bewertet
wurde. (Forts.)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel