- 22.05.2005, 08:00:00
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LR Ackerl: Pflegende Angehörige werden vom Land unterstützt!
Verordnung für Zuschüsse an pflegende Angehörige seitens des Landes in Regierung
Linz (OTS) - Am Montag, 23. Mai 2005, beschließt die oö.
Landesregierung aller Voraussicht nach die Verordnung über die
Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger.
"Die Leistungen pflegender Angehöriger können von uns gar nicht hoch
genug geschätzt werden!" so Sozial-Landesrat Josef Ackerl. "Mit
dieser Verordnung sind endlich jene Richtlinien zur Novelle des oö.
Pflegegeldgesetzes festgelegt, die eine Entlastung der Pflegepersonen
ermöglichen!"
Bereits im Februar dieses Jahres wurde im Landtag die Novelle des
oö. Pflegegeldgesetzes beschlossen, mit der nun auch aus
Landesmitteln pflegenden Angehörigen eine finanzielle Zuwendung
zuteil wird. "Mit der Verordnung, die am Montag voraussichtlich
beschlossen wird, gibt es nun genaue Regelungen über diese
Zuwendungen, und zwar rückwirkend gültig ab 26. Februar!" so
Landesrat Josef Ackerl. Mit den Zuwendungen in einer Höhe von bis zu
2.200 Euro soll die Möglichkeit verbessert werden, im Fall der
Verhinderung der Hauptpflegeperson - z.B. wegen Krankheit, aber auch
wegen Urlaub - vermehrt professionelle oder private Ersatzpflege in
Anspruch nehmen zu können. Durch die Gültigkeit der Verordnung ab 26.
Februar 2005 kann dieser Zuschuss auch rückwirkend beantragt werden.
"Viel zu oft nehmen wir die Leistungen pflegender Angestellten als
selbstverständlich hin!" so Sozial-Landesrat Josef Ackerl. "Mit
diesen Zuwendungen ermöglichen wir es ihnen, zumindest kurzzeitig ein
wenig leiser zu treten!"
Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich
Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
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