- 13.05.2005, 09:52:16
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AK: Worauf sollen KonsumentInnen beim Abschluss einer Haushaltsversicherung achten?
Immer mehrere Angebote einholen und auf persönlichen Bedarf prüfen
Wien (OTS) - Scherben bringen nicht nur Glück, sondern auch Ärger,
 wenn z.B. ein Fenster durch einen Einbruch zerschlagen wurde. "Eine
 Haushaltsversicherung ist für die Katastrophen im Alltag durchaus
 ratsam", sagt AK Konsumentenschützer Thomas Eisenmenger. Aber
 Vorsicht: Die Versicherung zahlt nur jene Schäden, zu denen sie nach
 den Versicherungsbedingungen verpflichtet ist. "Daher sollten
 Konsumenten immer mehrere Angebote einholen und den individuellen
 Versicherungsbedarf prüfen", empfiehlt Eisenmenger.
Eine Haushaltsversicherung besteht generell aus einer
 Privat-Haftpflicht- und einer Sachversicherung für den Hausrat und
 zahlt bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, die an den
 Versicherten als Privatperson gestellt werden, sowie bei Feuer-,
 Sturm-, Leitungswasser-, Einbruch- und Glasbruchschäden. In der
 Polizze steht genau, was die Sachversicherung abdeckt. Nicht
 versichert sind z.B. Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
 herbeigeführt wurden, oder Vandalismusschäden.
Versichert ist der Versicherungsnehmer, sein im gemeinsamen
 Haushalt lebender Ehegatte oder Lebensgefährte, seine Kinder (auch
 Enkel-, Stief- und Adoptivkinder) bis zur Volljährigkeit oder - bei
 den meisten Versicherungen - so lange sie kein eigenes Einkommen oder
 keinen eigenen Haushalt haben. Auch Personen, die für den
 Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitsfalber
 häusliche Arbeiten verrichten, sind versichert.
Wenn ein Schaden eintritt, sollte nach der ersten Schrecksekunde
 sofort die Versicherung benachrichtigt und der Schaden gemeldet
 werden. "Empfehlenswert ist, das schriftlich und eingeschrieben zu
 tun", rät der AK Versicherungsexperte. Die Versicherungsbedingungen
 sehen üblicherweise in der Sachversicherung eine Maximalfrist von
 drei Tagen für die Schadensmeldung vor, in der Haftpflicht hat die
 Benachrichtigung unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche
 zu erfolgen.
"Eine Haushaltsversicherung ist gewöhnlich für eine bestimmte
 Laufzeit abgeschlossen", sagt Eisenmenger, "wie lange sie gilt, steht
 in der Polizze." Generell könne ab dem dritten Jahr mit einer Frist
 von einem Monat gekündigt werden, wenn der Vertrag nicht schon vorher
 ausgelaufen sei, so der AK Experte. Auch bei allen längerjährigen
 Verträgen, z.B. Zehn-Jahres-Verträge, haben KundInnen eine vorzeitige
 Kündigungsmöglichkeit. Diese Verträge können frühestens zum Ablauf
 des dritten Versicherungsjahres und danach jedes weitere Jahr mit
 einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wurde vor dem 1. April
 1994 abgeschlossen, beträgt die Frist sechs Monate. "Aber achten Sie
 auf einen Dauerrabatt, den Sie eventuell für die lange Laufzeit
 bekommen haben", betont Eisenmenger, "den kann die Versicherung bei
 vorzeitiger Kündigung zurückverlangen."
SERVICE: Mehr Infos zur Haushaltsversicherung im Internet unter
 www.konsumentenschutz.at.
Rückfragehinweis:
 Doris Strecker
 AK Wien Kommunikation
 tel.: (+43-1) 501 65-2677
 mailto:doris.strecker@akwien.at 
 http://wien.arbeiterkammer.at
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