• 12.05.2005, 16:48:40
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  • OTS0314 OTW0314

Medikamente: Vereinfachter Zugang zu Großpackungen

Wien (OTS) - Der seit dem 1.1.2005 geltende Erstattungskodex
enthält Heilmittel in Packungsgrößen, die entweder der Behandlung von
Akutkrankheiten dienen (Behandlung des Regelfalles) oder in
Packungsgrößen, die der Behandlung von chronischen Krankheiten dienen
(medikamentöse Versorgung für die Dauer eines Monates). Dies hat in
den letzten Monaten regelmäßig zu Anfragen auch von Kunden der BVA
geführt, ob nicht grundsätzlich auch die chefärztliche Genehmigung
größerer Packungen möglich sei.

In Übereinstimmung mit Gesundheitsministerium und Hauptverband ist
nunmehr eine einheitliche, versichertenfreundliche Regelung getroffen
worden. Demnach kann der chefärztliche Dienst der BVA auch wieder
Packungsgrößen bzw. Mengen, die nicht im Erstattungskodex angeführt
sind (weil sie über das frei verschreibbare Ausmaß hinausgehen),
bewilligen. Voraussetzung ist, dass mit der verschriebenen
Packungsgröße bzw. Menge eine ökonomische Versorgung der Patientinnen
und Patienten erzielt wird und medizinisch-therapeutische Gründe
nicht dagegen sprechen.

Vor allem für chronisch Kranke (Langzeittherapien) bringt die neue
Regelung wesentliche Erleichterungen mit sich, da die Verordnungen
nunmehr (wieder) die medikamentöse Versorgung
von bis zu drei Monaten sicherstellen können.

Die BVA hat die neue Regelung im Sinne aller ihrer betroffen
Versicherten selbstverständlich mit sofortiger Wirkung umgesetzt.

Rückfragehinweis:
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Dr. Johannes Trauner, Tel.: 01/40405/4700
http: www.bva.at , e-mail: oeffentlichkeitsarb@bva.sozvers.at
Josefstädter Straße 80, 1080 Wien

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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