• 12.05.2005, 13:52:20
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  • OTS0257 OTW0257

Inhaltlicher Durchbruch im Kreditzinsenstreit

Wien (AKNÖ) - Nach einem 5jährigen Rechtsstreit über die korrekte
Anpassung von Kreditzinsen hat nun der OGH der Arbeiterkammer Recht
gegeben. Die von den AK-Experten angewandte Methode zur Berechnung
der Zinsendifferenzen wurde durch ein Urteil des Obersten
Gerichtshofes (OGH) bestätigt. "Damit wurde eine wichtige Basis für
erfolgreiche Klagen gegenüber den Banken geschaffen", meint
AKNÖ-Präsident Josef Staudinger erfreut.
Jahrelang wurde die von den AK-Experten angewandte Berechnungsmethode
zur Feststellung von Zinsendifferenzen von den Banken als
betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt dargestellt. Zu Unrecht,
sie berücksichtige sehr wohl Elemente des Geld- und Kapitalmarktes,
bestätigt der OGH.
"Wir erwarten, dass jene Banken, die bisher die Zurückzahlung zuviel
kassierter Zinsen mit dem Hinweis auf die angeblich falsche
Berechnungsmethode verweigert haben, im Lichte dieser Entscheidung
ihre Haltung endgültig aufgeben und ihren KundInnen rasch Ersatz
leisten", so Staudinger. Derzeit sind bei den Gerichten insgesamt ca
450 Verfahren gegen einige Banken anhängig, die die AKNÖ für
niederösterreichische Verbraucher eingebracht hat.
Außergerichtlich konnten die Konsumentenschützer der NÖ
Arbeiterkammer bisher durch langwierige Verhandlungen allein für Nö
KonsumentInnen die Rückzahlung von 9,121.708 Mio Euro erreichen.

"Wir erwarten uns, das nun auch in den gerichtsanhängigen Fällen ein
zufriedenstellender Abschluss zugunsten der betroffenen Bankkunden
erfolgt", so der AKNÖ-Präsident.

Rückfragehinweis:
AKNÖ Konsumentenberatung
Dr. Eva Schreiber
Tel.: (01) 58883-1323
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN

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